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title: "andere – Unterposition 010619"
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> [Abschnitt I](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 01](https://zollhub.de/code/01/) > [0106](https://zollhub.de/code/0106/) > 010619

# Unterposition 010619 – andere

Gültig seit 01.01.2002

Die Zolltarifnummer 010619 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0106 („Andere Tiere, lebend“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 01** – Lebende Tiere
  - **Position 0106** – Andere Tiere, lebend
    - **Unterposition 010619** – andere

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 0% | – |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Veterinärkontrolle | Alle Drittländer | Für die Überführung lebender Tiere in den zollrechtlich freien Verkehr ist die Vorlage eines Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments für lebende Tiere (GGED-A) gemäß Artikel 40 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission vom 30. September 2019 mit Vorschriften zur Funktionsweise des Informationsmanagementsystems für amtliche Kontrollen und seiner Systemkomponenten („IMSOC-Verordnung“) erforderlich.; Die amtlichen Kontrollen bei Heimtieren, die den in Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Bedingungen entsprechen, werden nicht an Grenzkontrollstellen durchgeführt. Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer iv der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen |
| Veterinärkontrolle | Europäische Union | Für die Überführung lebender Tiere in den zollrechtlich freien Verkehr ist die Vorlage eines Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments für lebende Tiere (GGED-A) gemäß Artikel 40 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission vom 30. September 2019 mit Vorschriften zur Funktionsweise des Informationsmanagementsystems für amtliche Kontrollen und seiner Systemkomponenten („IMSOC-Verordnung“) erforderlich.; Ausnahmen von der Vorlage eines Gemeinsamen Veterinärdokuments für die Einfuhr gelten für Waren mit Ursprung in der EU bei deren Rückkehr aus bestimmten Drittländern gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften der EU.; Die amtlichen Kontrollen bei Heimtieren, die den in Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Bedingungen entsprechen, werden nicht an Grenzkontrollstellen durchgeführt. Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer iv der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen |
| Einfuhrkontrolle – CITES | ERGA OMNES | Ist die Ware im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der geltenden Fassung aufgeführt, ist eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control - CITES | Alle Drittländer | Regulation 0966/23 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 010619

010619 steht in Position 0106 „Andere Tiere, lebend“. Auf derselben Ebene liegen 12 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [010611](https://zollhub.de/code/010611/) | Primaten | 0% |
| [010612](https://zollhub.de/code/010612/) | Wale, Delphine und Tümmler (Säugetiere der Ordnung Cetacea); Rundschwanzseekühe (Manatis) und Gabelschwanzseekühe (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia); Robben, Seelöwen und Walrösser (Säugetiere der Unterordnung Pinnipedia) | 0% |
| [010613](https://zollhub.de/code/010613/) | Kamele (Camelidae) | 0% |
| [010614](https://zollhub.de/code/010614/) | Kaninchen und Hasen |  |
| [010620](https://zollhub.de/code/010620/) | Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten) | 0% |
| [010631](https://zollhub.de/code/010631/) | Raubvögel | 0% |
| [010632](https://zollhub.de/code/010632/) | Papageienvögel (einschließlich Papageien, Sittiche, Aras und Kakadus) | 0% |
| [010633](https://zollhub.de/code/010633/) | Strauße; Emus (Dromaius novaehollandiae) | 0% |
| [010639](https://zollhub.de/code/010639/) | andere |  |
| [010641](https://zollhub.de/code/010641/) | Bienen | 0% |
| [010649](https://zollhub.de/code/010649/) | andere | 0% |
| [010690](https://zollhub.de/code/010690/) | andere |  |

## Häufige Fragen zu 010619

### Wofür steht die Zolltarifnummer 010619?

010619 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 0106 („Andere Tiere, lebend“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 010619 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Supplementary unit import“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Import control - IAS“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1006/11, Regulation 2522/24, Regulation 0632/21 u. a.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 010619?

Für 010619 sind 3 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 010619 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino u. a.

### In welcher Maßeinheit wird 010619 angemeldet?

Für 010619 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 010619 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

010619 ist einer von 10 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 0106 („Andere Tiere, lebend“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 010619 erfasst speziell „andere“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 010619?

Die Einreihung 010619 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
