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title: "von Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten) – Unterposition 021093"
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> [Abschnitt I](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 02](https://zollhub.de/code/02/) > [0210](https://zollhub.de/code/0210/) > 021093

# Unterposition 021093 – von Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten)

Gültig seit 01.01.2002

Die Zolltarifnummer 021093 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0210 („Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 15,4%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 02** – Fleisch und Geniessbare Schlachtnebenerzeugnisse
  - **Position 0210** – Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen
    - **Unterposition 021093** – von Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten)

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 15,4% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | Decision 0037/17 |
| | ↳ U088 – Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | |
| Albanien | 0% | Decision 0332/09 |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0% | Decision 0824/11 |
| Bosnien und Herzegowina | 0% | Decision 0474/08 |
| Chile | 0% | Decision 3016/24 |
| Ecuador | 0% | Decision 2369/16 |
| Island | 0% | Decision 1913/17 |
| Japan | 0% | Decision 1907/18 |
| Kanada | 0% | Decision 0037/17 |
| Kolumbien | 0% | Decision 0735/12 |
| Kosovo | 0% | Decision 0342/16 |
| Mexiko | 0% | Decision 0415/00 |
| Moldau, Republik | 0% | Decision 0492/14 |
| Montenegro | 0% | Decision 0224/10 |
| Neuseeland | 0% | Decision 0244/24 |
| Nordmazedonien | 0% | Decision 0239/04 |
| Peru | 0% | Decision 0735/12 |
| Serbien | 0% | Decision 0036/10 |
| Singapur | 0% | Decision 1875/19 |
| Südafrika | 0% | Decision 1623/16 |
| Türkei | 0% | Decision 0223/98 |
| Ukraine | 0% | Decision 0295/14 |
| Vietnam | 0% | Decision 0753/20 |
| Zentralamerika | 0% | Decision 0734/12 |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – CITES | ERGA OMNES | Ist die Ware im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der geltenden Fassung aufgeführt, ist eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control - CITES | Alle Drittländer | Regulation 0966/23 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 021093

021093 steht in Position 0210 „Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen“. Auf derselben Ebene liegen 7 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [021011](https://zollhub.de/code/021011/) | Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen |  |
| [021012](https://zollhub.de/code/021012/) | Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon |  |
| [021019](https://zollhub.de/code/021019/) | anderes |  |
| [021020](https://zollhub.de/code/021020/) | Fleisch von Rindern |  |
| [021091](https://zollhub.de/code/021091/) | von Primaten | 15,4% |
| [021092](https://zollhub.de/code/021092/) | von Walen, Delphinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und Gabelschwanzseekühen (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia); von Robben, Seelöwen und Walrössern (Säugetiere der Unterordnung Pinnipedia) |  |
| [021099](https://zollhub.de/code/021099/) | andere |  |

## Häufige Fragen zu 021093

### Wofür steht die Zolltarifnummer 021093?

021093 bezeichnet „von Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten)“, eine Einreihung innerhalb der Position 0210 („Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 021093 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 24 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, Besetzte palästinensische Gebiete, Bosnien und Herzegowina u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2031/01, Decision 0037/17, Decision 0332/09 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 021093 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, Besetzte palästinensische Gebiete, Bosnien und Herzegowina u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 021093?

Für 021093 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Nachweise oder Dokumente sind für die Einfuhr von 021093 relevant?

Je nach Maßnahme und Ursprung können für 021093 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) erforderlich sein.

### In welcher Maßeinheit wird 021093 angemeldet?

Für 021093 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 021093 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

021093 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 0210 („Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 021093 erfasst speziell „von Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten)“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 021093?

Die Einreihung 021093 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
