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title: "FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE – Kapitel 03"
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> [Abschnitt I](https://zollhub.de/code/) > Kapitel 03

# Kapitel 03 – FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE

Gültig seit 31.12.1971

Die Zolltarifnummer 03 ist im EU-Zolltarif als Kapitel eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Kapitel bündelt 03 insgesamt 9 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 23 %.

FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE

## Positionen

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [0301](https://zollhub.de/code/0301/) | Fische, lebend |
| [0302](https://zollhub.de/code/0302/) | Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304 |
| [0303](https://zollhub.de/code/0303/) | Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304 |
| [0304](https://zollhub.de/code/0304/) | Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren |
| [0305](https://zollhub.de/code/0305/) | Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart |
| [0306](https://zollhub.de/code/0306/) | Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere, auch ohne Panzer, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Krebstiere in ihrem Panzer, in Wasser oder Dampf gekocht, auch gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake |
| [0307](https://zollhub.de/code/0307/) | Weichtiere, auch ohne Schale, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Weichtiere, auch ohne Schale, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart |
| [0308](https://zollhub.de/code/0308/) | Wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart |
| [0309](https://zollhub.de/code/0309/) | Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, genießbar |

## Ähnliche Kapitel zu 03

03 steht in Abschnitt I „Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“. Auf derselben Ebene liegen 4 weitere Kapitel, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [01](https://zollhub.de/code/01/) | LEBENDE TIERE |
| [02](https://zollhub.de/code/02/) | FLEISCH UND GENIESSBARE SCHLACHTNEBENERZEUGNISSE |
| [04](https://zollhub.de/code/04/) | MILCH UND MILCHERZEUGNISSE; VOGELEIER; NATÜRLICHER HONIG; GENIESSBARE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN |
| [05](https://zollhub.de/code/05/) | ANDERE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN |

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
