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title: "Nordpazifischer Blauflossen-Thunfisch (Thunnus orientalis) – KN-Code 03019490"
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> [Abschnitt I](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 03](https://zollhub.de/code/03/) > [0301](https://zollhub.de/code/0301/) > [030194](https://zollhub.de/code/030194/) > 03019490

# KN-Code 03019490 – Nordpazifischer Blauflossen-Thunfisch (Thunnus orientalis)

Gültig seit 01.01.2012

Die Zolltarifnummer 03019490 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0301 („Fische, lebend“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 03** – Fische und Krebstiere, Weichtiere und Andere Wirbellose Wassertiere
  - **Position 0301** – Fische, lebend
    - **Unterposition 030194** – Atlantischer Roter Thunfisch (Thunnus thynnus) und Nordpazifischer Blauflossen-Thunfisch (Thunnus orientalis)
      - **KN-Code 03019490** – Nordpazifischer Blauflossen-Thunfisch (Thunnus orientalis)

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Control on illegal, unreported and unregulated fishing | ERGA OMNES | Fischereierzeugnisse, ausgenommen – aus Jungfischen und Larven gewonnene Aquakulturerzeugnisse; – lebende Zierfische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere; – Süßwasserfische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere; – Austern, Kammmuscheln, Miesmuscheln, Venusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln, Quallen; – Fischlebern, Fischrogen, Fischmilch, Fischflossen (ausgenommen Flossen von Fischen der Klasse Chondrichthyes), Kopf, Schwanz, Fischblasen und andere genießbare Fischnebenerzeugnisse; – Schnecken, ausgenommen Meeresschnecken;  Kaviarersatz  dürfen nur nach Vorlage der gültigen Erklärung des IM-Importeurs aus der CATCH in die Union eingeführt werden, wie in Feld 11 der Fangbescheinigung vorgesehen. gegebenenfalls nach Vorlage der gültigen Fangbescheinigung/vereinfachten Fangbescheinigung/Wiederausfuhrbescheinigung aus der CATCH oder in Papierform aus der Union ausgeführt werden. gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 oder Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1010/2009.  Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1479 der Kommission enthält die ausführliche Liste der von diesen Anforderungen ausgenommenen Fischereierzeugnisse. |
| Control on illegal, unreported and unregulated fishing | Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperieren | Die Republik Trinidad und Tobago, Kamerun, Das Königreich Kambodscha, St. Vincent und die Grenadinen und die Union der Komoren werden von der Europäischen Kommission als nichtkooperierende Drittländer bei der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei betrachtet. Gemäß Artikel 38 Absätze 1 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates (ABl. L 286) sind die Einfuhr von Fischereierzeugnissen aus Fängen von Fischereifahrzeugen, die die Flagge eines nichtkooperierenden Landes führen, sowie die Ausfuhr in solche Länder verboten. Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1479 der Kommission enthält die ausführliche Liste der von diesem Verbot ausgenommenen Fischereierzeugnisse. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Control on illegal, unreported and unregulated fishing | ERGA OMNES | Regulation 1005/08 |
| Control on illegal, unreported and unregulated fishing | Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperieren | Regulation 1005/08 |

## Ähnliche KN-Codes zu 03019490

03019490 steht in Unterposition 030194 „Atlantischer Roter Thunfisch (Thunnus thynnus) und Nordpazifischer Blauflossen-Thunfisch (Thunnus orientalis)“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [03019410](https://zollhub.de/code/03019410/) | Atlantischer Roter Thunfisch (Thunnus thynnus) | – |

## Häufige Fragen zu 03019490

### Wofür steht die Zolltarifnummer 03019490?

03019490 bezeichnet „Nordpazifischer Blauflossen-Thunfisch (Thunnus orientalis)“, eine Einreihung innerhalb der Position 0301 („Fische, lebend“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 03019490?

Für 03019490 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 03019490 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Kambodscha, Kamerun, Komoren (ohne Mayotte), St Vincent und die Grenadinen u. a.

### In welcher Maßeinheit wird 03019490 angemeldet?

Für 03019490 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 03019490 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

03019490 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 030194 („Atlantischer Roter Thunfisch (Thunnus thynnus) und Nordpazifischer Blauflossen-Thunfisch (Thunnus orientalis)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 03019490 erfasst speziell „Nordpazifischer Blauflossen-Thunfisch (Thunnus orientalis)“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 03019490?

Die Einreihung 03019490 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
