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title: "ANDERE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN – Kapitel 05"
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> [Abschnitt I](https://zollhub.de/code/) > Kapitel 05

# Kapitel 05 – ANDERE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN

Gültig seit 31.12.1971

Die Zolltarifnummer 05 ist im EU-Zolltarif als Kapitel eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Kapitel bündelt 05 insgesamt 9 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5,1 %.

ANDERE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN

## Positionen

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [0501](https://zollhub.de/code/0501/) | Menschenhaare, roh, auch gewaschen oder entfettet; Abfälle von Menschenhaar |
| [0502](https://zollhub.de/code/0502/) | Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen; Dachshaare und andere Tierhaare zur Herstellung von Besen, Bürsten oder Pinseln; Abfälle dieser Borsten oder Haare |
| [0504](https://zollhub.de/code/0504/) | Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder zerteilt, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert |
| [0505](https://zollhub.de/code/0505/) | Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen |
| [0506](https://zollhub.de/code/0506/) | Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle davon |
| [0507](https://zollhub.de/code/0507/) | Elfenbein, Schildpatt, Fischbein (einschließlich Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle davon |
| [0508](https://zollhub.de/code/0508/) | Korallen und ähnliche Stoffe, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht weiterverarbeitet; Schalen und Panzer von Weichtieren, Krebstieren oder Stachelhäutern und Schulp von Tintenfischen, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten, Mehl und Abfälle davon |
| [0510](https://zollhub.de/code/0510/) | Graue Ambra, Bibergeil, Zibet und Moschus; Kanthariden; Galle, auch getrocknet; Drüsen und andere tierische Stoffe, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet werden, frisch, gekühlt, gefroren oder auf andere Weise vorläufig haltbar gemacht |
| [0511](https://zollhub.de/code/0511/) | Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar |

## Ähnliche Kapitel zu 05

05 steht in Abschnitt I „Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“. Auf derselben Ebene liegen 4 weitere Kapitel, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [01](https://zollhub.de/code/01/) | LEBENDE TIERE |
| [02](https://zollhub.de/code/02/) | FLEISCH UND GENIESSBARE SCHLACHTNEBENERZEUGNISSE |
| [03](https://zollhub.de/code/03/) | FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE |
| [04](https://zollhub.de/code/04/) | MILCH UND MILCHERZEUGNISSE; VOGELEIER; NATÜRLICHER HONIG; GENIESSBARE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN |

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
