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title: "Elfenbein; Mehl und Abfälle von Elfenbein – Unterposition 050710"
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# Unterposition 050710 – Elfenbein; Mehl und Abfälle von Elfenbein

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 050710 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0507 („Elfenbein, Schildpatt, Fischbein (einschließlich Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 05** – Andere Waren Tierischen Ursprungs, Anderweit Weder Genannt Noch Inbegriffen
  - **Position 0507** – Elfenbein, Schildpatt, Fischbein (einschließlich Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle davon
    - **Unterposition 050710** – Elfenbein; Mehl und Abfälle von Elfenbein

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Import control on seal products | ERGA OMNES | Robbenerzeugnisse dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie von einer Bescheinigung (zur gewerblichen Verwendung) oder einer schriftlichen Einfuhrerklärung (für den persönlichen Gebrauch) und einem Dokument, aus dem das Erwerbsland hervorgeht, begleitet werden (Durchführungsverordnung (EU) 2015/1850 der Kommission (ABl. L 271)). |

## Ähnliche Unterpositionen zu 050710

050710 steht in Position 0507 „Elfenbein, Schildpatt, Fischbein (einschließlich Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle davon“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [050790](https://zollhub.de/code/050790/) | andere | – |

## Häufige Fragen zu 050710

### Wofür steht die Zolltarifnummer 050710?

050710 bezeichnet „Elfenbein; Mehl und Abfälle von Elfenbein“, eine Einreihung innerhalb der Position 0507 („Elfenbein, Schildpatt, Fischbein (einschließlich Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle davon“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 050710?

Für 050710 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 050710 angemeldet?

Für 050710 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 050710 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

050710 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 0507 („Elfenbein, Schildpatt, Fischbein (einschließlich Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle davon“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 050710 erfasst speziell „Elfenbein; Mehl und Abfälle von Elfenbein“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 050710?

Die Einreihung 050710 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
