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title: "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar – Position 0511"
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> [Abschnitt I](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 05](https://zollhub.de/code/05/) > 0511

# Position 0511 – Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 0511 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 05 („Andere Waren Tierischen Ursprungs, Anderweit Weder Genannt Noch Inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Position bündelt 0511 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5,1 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 05** – Andere Waren Tierischen Ursprungs, Anderweit Weder Genannt Noch Inbegriffen
  - **Position 0511** – Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar

## Unterpositionen

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [051110](https://zollhub.de/code/051110/) | Rindersperma |
| [051191](https://zollhub.de/code/051191/) | Waren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; nicht lebende Tiere des Kapitels 3 |
| [051199](https://zollhub.de/code/051199/) | andere |

## Ähnliche Positionen zu 0511

0511 steht in Kapitel 05 „Andere Waren Tierischen Ursprungs, Anderweit Weder Genannt Noch Inbegriffen“. Auf derselben Ebene liegen 8 weitere Positionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [0501](https://zollhub.de/code/0501/) | Menschenhaare, roh, auch gewaschen oder entfettet; Abfälle von Menschenhaar | 0% |
| [0502](https://zollhub.de/code/0502/) | Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen; Dachshaare und andere Tierhaare zur Herstellung von Besen, Bürsten oder Pinseln; Abfälle dieser Borsten oder Haare |  |
| [0504](https://zollhub.de/code/0504/) | Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder zerteilt, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert |  |
| [0505](https://zollhub.de/code/0505/) | Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen |  |
| [0506](https://zollhub.de/code/0506/) | Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle davon |  |
| [0507](https://zollhub.de/code/0507/) | Elfenbein, Schildpatt, Fischbein (einschließlich Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle davon |  |
| [0508](https://zollhub.de/code/0508/) | Korallen und ähnliche Stoffe, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht weiterverarbeitet; Schalen und Panzer von Weichtieren, Krebstieren oder Stachelhäutern und Schulp von Tintenfischen, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten, Mehl und Abfälle davon |  |
| [0510](https://zollhub.de/code/0510/) | Graue Ambra, Bibergeil, Zibet und Moschus; Kanthariden; Galle, auch getrocknet; Drüsen und andere tierische Stoffe, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet werden, frisch, gekühlt, gefroren oder auf andere Weise vorläufig haltbar gemacht | 0% |

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
