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title: "LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELS – Kapitel 06"
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> [Abschnitt II](https://zollhub.de/code/) > Kapitel 06

# Kapitel 06 – LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELS

Gültig seit 31.12.1971

Die Zolltarifnummer 06 ist im EU-Zolltarif als Kapitel eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Kapitel bündelt 06 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 12 %.

LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELS

## Positionen

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [0601](https://zollhub.de/code/0601/) | Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Krallenwurzeln und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln (ausgenommen Zichorienwurzeln der Position 1212) |
| [0602](https://zollhub.de/code/0602/) | Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmycel |
| [0603](https://zollhub.de/code/0603/) | Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet |
| [0604](https://zollhub.de/code/0604/) | Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet |

## Ähnliche Kapitel zu 06

06 steht in Abschnitt II „Waren pflanzlichen Ursprungs“. Auf derselben Ebene liegen 8 weitere Kapitel, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [07](https://zollhub.de/code/07/) | GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN |
| [08](https://zollhub.de/code/08/) | GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN |
| [09](https://zollhub.de/code/09/) | KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE |
| [10](https://zollhub.de/code/10/) | GETREIDE |
| [11](https://zollhub.de/code/11/) | MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN |
| [12](https://zollhub.de/code/12/) | ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER |
| [13](https://zollhub.de/code/13/) | SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE |
| [14](https://zollhub.de/code/14/) | FLECHTSTOFFE UND ANDERE WAREN PFLANZLICHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN |

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
