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title: "Zichorienpflanzen und -wurzeln – KN-Code 06012010"
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> [Abschnitt II](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 06](https://zollhub.de/code/06/) > [0601](https://zollhub.de/code/0601/) > [060120](https://zollhub.de/code/060120/) > 06012010

# KN-Code 06012010 – Zichorienpflanzen und -wurzeln

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 06012010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0601 („Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Krallenwurzeln und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln (ausgenommen Zichorienwurzeln der Position 1212)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 06** – Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels
  - **Position 0601** – Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Krallenwurzeln und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln (ausgenommen Zichorienwurzeln der Position 1212)
    - **Unterposition 060120** – Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Krallenwurzeln und Wurzelstöcke, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln
      - **KN-Code 06012010** – Zichorienpflanzen und -wurzeln

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 0% | – |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Amtliche Pflanzenkontrolle | ERGA OMNES | Voraussetzung für die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr ist die Vorlage eines gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments (GGED-PP) für Sendungen von  i) Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/625  oder  ii) Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die beim Eingang in die Union Gegenstand einer der Maßnahmen oder Bedingungen gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe d, e oder f der Verordnung (EU) 2017/625 sind  [Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe c der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission]; Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände sind –mit Ausnahme der gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 durchzuführenden Kontrollen – von Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen an Grenzkontrollstellen ausgenommen, sofern sie im Einklang mit Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 für wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind.  (Artikel 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission) |

## Ähnliche KN-Codes zu 06012010

06012010 steht in Unterposition 060120 „Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Krallenwurzeln und Wurzelstöcke, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [06012030](https://zollhub.de/code/06012030/) | Orchideen, Hyazinthen, Narzissen und Tulpen | 9,6% |
| [06012090](https://zollhub.de/code/06012090/) | andere | 6,4% |

## Häufige Fragen zu 06012010

### Wofür steht die Zolltarifnummer 06012010?

06012010 bezeichnet „Zichorienpflanzen und -wurzeln“, eine Einreihung innerhalb der Position 0601 („Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Krallenwurzeln und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln (ausgenommen Zichorienwurzeln der Position 1212)“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 06012010 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99 und Regulation 2072/19.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 06012010?

Für 06012010 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 06012010 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Schweiz.

### In welcher Maßeinheit wird 06012010 angemeldet?

Für 06012010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 06012010 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

06012010 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 060120 („Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Krallenwurzeln und Wurzelstöcke, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 06012010 erfasst speziell „Zichorienpflanzen und -wurzeln“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 06012010?

Die Einreihung 06012010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
