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title: "Orchideen, Hyazinthen, Narzissen und Tulpen – KN-Code 06012030"
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> [Abschnitt II](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 06](https://zollhub.de/code/06/) > [0601](https://zollhub.de/code/0601/) > [060120](https://zollhub.de/code/060120/) > 06012030

# KN-Code 06012030 – Orchideen, Hyazinthen, Narzissen und Tulpen

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 06012030 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0601 („Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Krallenwurzeln und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln (ausgenommen Zichorienwurzeln der Position 1212)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 9,6%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 06** – Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels
  - **Position 0601** – Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Krallenwurzeln und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln (ausgenommen Zichorienwurzeln der Position 1212)
    - **Unterposition 060120** – Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Krallenwurzeln und Wurzelstöcke, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln
      - **KN-Code 06012030** – Orchideen, Hyazinthen, Narzissen und Tulpen

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 9,6% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | Decision 0037/17 |
| | ↳ U088 – Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | |
| Albanien | 0% | Decision 0332/09 |
| APS - Allgemeine Regelung | 6,1% | Regulation 0978/12 |
| Bosnien und Herzegowina | 0% | Decision 0474/08 |
| Japan | 0% | Decision 1907/18 |
| Kanada | 0% | Decision 0037/17 |
| Kosovo | 0% | Decision 0342/16 |
| Montenegro | 0% | Decision 0224/10 |
| Neuseeland | 0% | Decision 0244/24 |
| Nordmazedonien | 0% | Decision 0239/04 |
| Norwegen | 0% | Decision 0818/11 |
| Peru | 0% | Decision 0735/12 |
| Serbien | 0% | Decision 0036/10 |
| Singapur | 0% | Decision 1875/19 |
| Ukraine | 0% | Decision 0295/14 |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Amtliche Pflanzenkontrolle | ERGA OMNES | Voraussetzung für die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr ist die Vorlage eines gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments (GGED-PP) für Sendungen von  i) Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/625  oder  ii) Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die beim Eingang in die Union Gegenstand einer der Maßnahmen oder Bedingungen gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe d, e oder f der Verordnung (EU) 2017/625 sind  [Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe c der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission]; Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände sind –mit Ausnahme der gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 durchzuführenden Kontrollen – von Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen an Grenzkontrollstellen ausgenommen, sofern sie im Einklang mit Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 für wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind.  (Artikel 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission) |
| Einfuhrkontrolle – CITES | ERGA OMNES | Ist die Ware im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der geltenden Fassung aufgeführt, ist eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control - CITES | Alle Drittländer | Regulation 0966/23 |

## Ähnliche KN-Codes zu 06012030

06012030 steht in Unterposition 060120 „Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Krallenwurzeln und Wurzelstöcke, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [06012010](https://zollhub.de/code/06012010/) | Zichorienpflanzen und -wurzeln | 0% |
| [06012090](https://zollhub.de/code/06012090/) | andere | 6,4% |

## Häufige Fragen zu 06012030

### Wofür steht die Zolltarifnummer 06012030?

06012030 bezeichnet „Orchideen, Hyazinthen, Narzissen und Tulpen“, eine Einreihung innerhalb der Position 0601 („Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Krallenwurzeln und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln (ausgenommen Zichorienwurzeln der Position 1212)“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 06012030 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 15 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Decision 0037/17, Decision 0332/09 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 06012030 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 06012030?

Für 06012030 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Nachweise oder Dokumente sind für die Einfuhr von 06012030 relevant?

Je nach Maßnahme und Ursprung können für 06012030 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) erforderlich sein.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 06012030 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Kenia und Schweiz.

### In welcher Maßeinheit wird 06012030 angemeldet?

Für 06012030 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 06012030 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

06012030 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 060120 („Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Krallenwurzeln und Wurzelstöcke, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 06012030 erfasst speziell „Orchideen, Hyazinthen, Narzissen und Tulpen“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 06012030?

Die Einreihung 06012030 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
