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title: "Lilien (Lilium spp.) – Unterposition 060315"
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> [Abschnitt II](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 06](https://zollhub.de/code/06/) > [0603](https://zollhub.de/code/0603/) > 060315

# Unterposition 060315 – Lilien (Lilium spp.)

Gültig seit 01.01.2012

Die Zolltarifnummer 060315 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0603 („Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 8,5%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 06** – Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels
  - **Position 0603** – Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet
    - **Unterposition 060315** – Lilien (Lilium spp.)

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 8,5% | Stück |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| APS - Allgemeine Regelung | 5% – 8,5% (saisonal) | Regulation 0978/12 |
| Island | 0% | Decision 1913/17 |
| Jordanien | 3,4% – 4,8% (saisonal) | Decision 0067/06 |
| Liechtenstein | 0% | Decision 0658/07 |
| Schweiz | 0% | Decision 0309/02 |
| Südafrika | 0% | Decision 1623/16 |
| Israel | 0% | Regulation 1154/09 |
| | ↳ Y864 – Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. | |
| Jordanien | 0% | Regulation 0019/06 |
| Mexiko | 0% | Regulation 1362/00 |
| Tunesien | 0% | Regulation 0747/01 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 060315

060315 steht in Position 0603 „Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet“. Auf derselben Ebene liegen 6 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [060311](https://zollhub.de/code/060311/) | Rosen | 8,5% |
| [060312](https://zollhub.de/code/060312/) | Nelken | 8,5% |
| [060313](https://zollhub.de/code/060313/) | Orchideen | 8,5% |
| [060314](https://zollhub.de/code/060314/) | Chrysanthemen | 8,5% |
| [060319](https://zollhub.de/code/060319/) | andere |  |
| [060390](https://zollhub.de/code/060390/) | andere | 1E+1% |

## Häufige Fragen zu 060315

### Wofür steht die Zolltarifnummer 060315?

060315 bezeichnet „Lilien (Lilium spp.)“, eine Einreihung innerhalb der Position 0603 („Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 060315 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 6 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, Island, Jordanien, Liechtenstein u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ sind 4 Maßnahmen für Israel, Jordanien, Mexiko und Tunesien hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 091306, 091152, 091837 und 091211. Rechtsgrundlage: Regulation 1926/25, Regulation 0978/12, Decision 1913/17 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 060315 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, Island, Jordanien, Liechtenstein u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Welche Nachweise oder Dokumente sind für die Einfuhr von 060315 relevant?

Je nach Maßnahme und Ursprung können für 060315 Nachweise wie Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. erforderlich sein.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 060315 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Kenia.

### In welcher Maßeinheit wird 060315 angemeldet?

Für 060315 ist die ergänzende Maßeinheit „Stück“ anzugeben.

### Wie grenzt sich 060315 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

060315 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 0603 („Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 060315 erfasst speziell „Lilien (Lilium spp.)“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 060315?

Die Einreihung 060315 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
