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title: "Hahnenfußgewächse – KN-Code 06031920"
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> [Abschnitt II](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 06](https://zollhub.de/code/06/) > [0603](https://zollhub.de/code/0603/) > [060319](https://zollhub.de/code/060319/) > 06031920

# KN-Code 06031920 – Hahnenfußgewächse

Gültig seit 01.01.2016

Die Zolltarifnummer 06031920 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0603 („Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 06** – Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels
  - **Position 0603** – Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet
    - **Unterposition 060319** – andere
      - **KN-Code 06031920** – Hahnenfußgewächse

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Israel | 0% | Regulation 1154/09 |
| | ↳ Y864 – Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. | |
| Mexiko | 0% | Regulation 1362/00 |
| Tunesien | 0% | Regulation 0747/01 |

## Ähnliche KN-Codes zu 06031920

06031920 steht in Unterposition 060319 „andere“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [06031910](https://zollhub.de/code/06031910/) | Gladiolen | – |
| [06031970](https://zollhub.de/code/06031970/) | andere |  |

## Häufige Fragen zu 06031920

### Wofür steht die Zolltarifnummer 06031920?

06031920 bezeichnet „Hahnenfußgewächse“, eine Einreihung innerhalb der Position 0603 („Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 06031920 hinterlegt?

Als „Präferenzzollkontingent“ sind 3 Maßnahmen für Israel, Mexiko und Tunesien hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 091306, 091837 und 091211. Rechtsgrundlage: Regulation 1154/09, Regulation 1362/00 und Regulation 0747/01.

### Aus welchen Ländern kann 06031920 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Israel, Mexiko und Tunesien sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Welche Nachweise oder Dokumente sind für die Einfuhr von 06031920 relevant?

Je nach Maßnahme und Ursprung können für 06031920 Nachweise wie Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. erforderlich sein.

### In welcher Maßeinheit wird 06031920 angemeldet?

Für 06031920 ist die ergänzende Maßeinheit „Stück“ anzugeben.

### Wie grenzt sich 06031920 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

06031920 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 060319 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 06031920 erfasst speziell „Hahnenfußgewächse“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 06031920?

Die Einreihung 06031920 ist im TARIC seit dem 01.01.2016 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
