---
title: "andere – Unterposition 060390"
url: https://zollhub.de/code/060390/
type: taric-code
goods_code: "0603900000"
is_leaf: true
valid_from: "1972-01-01"
---

> [Abschnitt II](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 06](https://zollhub.de/code/06/) > [0603](https://zollhub.de/code/0603/) > 060390

# Unterposition 060390 – andere

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 060390 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0603 („Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 10%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 06** – Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels
  - **Position 0603** – Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet
    - **Unterposition 060390** – andere

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 10% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| APS - Allgemeine Regelung | 6,5% | Regulation 0978/12 |
| Island | 0% | Decision 1913/17 |
| Israel | 0% | Decision 0855/09 |
| | ↳ Y864 – Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. | |
| Jordanien | 0% | Decision 0067/06 |
| Mexiko | 0% | Decision 0415/00 |
| Südafrika | 0% | Decision 1623/16 |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – CITES | ERGA OMNES | Ist die Ware im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der geltenden Fassung aufgeführt, ist eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control - CITES | Alle Drittländer | Regulation 0966/23 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 060390

060390 steht in Position 0603 „Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet“. Auf derselben Ebene liegen 6 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [060311](https://zollhub.de/code/060311/) | Rosen | 8,5% |
| [060312](https://zollhub.de/code/060312/) | Nelken | 8,5% |
| [060313](https://zollhub.de/code/060313/) | Orchideen | 8,5% |
| [060314](https://zollhub.de/code/060314/) | Chrysanthemen | 8,5% |
| [060315](https://zollhub.de/code/060315/) | Lilien (Lilium spp.) | 8,5% |
| [060319](https://zollhub.de/code/060319/) | andere |  |

## Häufige Fragen zu 060390

### Wofür steht die Zolltarifnummer 060390?

060390 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 0603 („Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 060390 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 6 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, Island, Israel, Jordanien u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Regulation 0978/12, Decision 1913/17 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 060390 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, Island, Israel, Jordanien u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 060390?

Für 060390 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Nachweise oder Dokumente sind für die Einfuhr von 060390 relevant?

Je nach Maßnahme und Ursprung können für 060390 Nachweise wie Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. erforderlich sein.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 060390 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Kenia.

### In welcher Maßeinheit wird 060390 angemeldet?

Für 060390 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 060390 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

060390 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 0603 („Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 060390 erfasst speziell „andere“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 060390?

Die Einreihung 060390 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
