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title: "Frühkartoffeln, vom 1. Januar bis 30. Juni – KN-Code 07019050"
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> [Abschnitt II](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 07](https://zollhub.de/code/07/) > [0701](https://zollhub.de/code/0701/) > [070190](https://zollhub.de/code/070190/) > 07019050

# KN-Code 07019050 – Frühkartoffeln, vom 1. Januar bis 30. Juni

Gültig seit 01.01.2000

Die Zolltarifnummer 07019050 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0701 („Kartoffeln, frisch oder gekühlt“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 9,6%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 07** – Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken Verwendet Werden
  - **Position 0701** – Kartoffeln, frisch oder gekühlt
    - **Unterposition 070190** – andere
      - **KN-Code 07019050** – Frühkartoffeln, vom 1. Januar bis 30. Juni

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 9,6% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | Decision 0037/17 |
| | ↳ U088 – Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | |
| Albanien | 0% | Decision 0332/09 |
| APS - Allgemeine Regelung | 6,1% – 9,3% (saisonal) | Regulation 0978/12 |
| Bosnien und Herzegowina | 0% | Decision 0474/08 |
| Chile | 0% | Decision 3016/24 |
| Kanada | 0% | Decision 0037/17 |
| Kosovo | 0% | Decision 0342/16 |
| Mexiko | 0% | Decision 0415/00 |
| Montenegro | 0% | Decision 0224/10 |
| Nordmazedonien | 0% | Decision 0239/04 |
| Serbien | 0% | Decision 0490/13 |
| Südafrika | 0% | Decision 1623/16 |
| Tunesien | 4,8% | Decision 0822/00 |
| Türkei | 0% | Decision 0223/98 |
| Algerien | 0% | Regulation 1460/05 |
| Israel | 0% | Regulation 1154/09 |
| | ↳ Y864 – Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. | |
| Libanon | 0% | Regulation 0209/03 |
| Tunesien | 0% – 1,5% (saisonal) | Regulation 0747/01 |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Amtliche Pflanzenkontrolle | ERGA OMNES | Voraussetzung für die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr ist die Vorlage eines gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments (GGED-PP) für Sendungen von  i) Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/625  oder  ii) Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die beim Eingang in die Union Gegenstand einer der Maßnahmen oder Bedingungen gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe d, e oder f der Verordnung (EU) 2017/625 sind  [Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe c der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission]; Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände sind –mit Ausnahme der gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 durchzuführenden Kontrollen – von Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen an Grenzkontrollstellen ausgenommen, sofern sie im Einklang mit Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 für wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind.  (Artikel 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission); Pflanzen, mit Ausnahme von zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände, die im persönlichen Gepäck von Fahrgästen bzw. Passagieren für den eigenen Bedarf oder die eigene Verwendung mitgeführt werden, sind von amtlichen Kontrollen ausgenommen. Für sie ist kein GGED-PP erforderlich. [Artikel 7 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2019/2122] |
| Declaration of subheading submitted to restrictions (import) | ERGA OMNES | Dieser Warencode kann nur während des in der Warenbeschreibung angegebenen Zeitraums angemeldet werden. Außerhalb dieses Zeitraums ist ein anderer Code anzumelden. |
| Unit price | ERGA OMNES | – |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Declaration of subheading submitted to restrictions (export) | ERGA OMNES | Regulation 1926/25 |

## Ähnliche KN-Codes zu 07019050

07019050 steht in Unterposition 070190 „andere“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [07019010](https://zollhub.de/code/07019010/) | zum Herstellen von Stärke | – |
| [07019090](https://zollhub.de/code/07019090/) | andere |  |

## Häufige Fragen zu 07019050

### Wofür steht die Zolltarifnummer 07019050?

07019050 bezeichnet „Frühkartoffeln, vom 1. Januar bis 30. Juni“, eine Einreihung innerhalb der Position 0701 („Kartoffeln, frisch oder gekühlt“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 07019050 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für Alle Drittländer hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 14 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ sind 4 Maßnahmen für Algerien, Israel, Libanon und Tunesien hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 090055, 091006, 091300 und 091171. Rechtsgrundlage: Regulation 1926/25, Regulation 1988/20, Decision 0037/17 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 07019050 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 07019050?

Für 07019050 sind 3 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Nachweise oder Dokumente sind für die Einfuhr von 07019050 relevant?

Je nach Maßnahme und Ursprung können für 07019050 Nachweise wie Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. und Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) erforderlich sein.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 07019050 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Schweiz und Vereinigtes Königreich.

### In welcher Maßeinheit wird 07019050 angemeldet?

Für 07019050 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 07019050 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

07019050 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 070190 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 07019050 erfasst speziell „Frühkartoffeln, vom 1. Januar bis 30. Juni“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 07019050?

Die Einreihung 07019050 ist im TARIC seit dem 01.01.2000 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
