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title: "Speisezwiebeln – Unterposition 071220"
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> [Abschnitt II](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 07](https://zollhub.de/code/07/) > [0712](https://zollhub.de/code/0712/) > 071220

# Unterposition 071220 – Speisezwiebeln

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 071220 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0712 („Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 12,8%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 07** – Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken Verwendet Werden
  - **Position 0712** – Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet
    - **Unterposition 071220** – Speisezwiebeln

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 12,8% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | Decision 0037/17 |
| | ↳ U088 – Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | |
| Albanien | 0% | Decision 0332/09 |
| APS - Allgemeine Regelung | 9,3% | Regulation 0978/12 |
| Bosnien und Herzegowina | 0% | Decision 0474/08 |
| Chile | 0% | Decision 3016/24 |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% | Regulation 0978/12 |
| Israel | 0% | Decision 0855/09 |
| | ↳ Y864 – Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. | |
| Japan | 0% | Decision 1907/18 |
| Kanada | 0% | Decision 0037/17 |
| Kosovo | 0% | Decision 0342/16 |
| Montenegro | 0% | Decision 0224/10 |
| Neuseeland | 0% | Decision 0244/24 |
| Nordmazedonien | 0% | Decision 0239/04 |
| Norwegen | 0% | Decision 0818/11 |
| Peru | 0% | Decision 0735/12 |
| Serbien | 0% | Decision 0036/10 |
| Singapur | 0% | Decision 1875/19 |
| Syrien | 0% | Decision 0598/88 |
| Türkei | 0% | Decision 0223/98 |
| Zentralamerika | 0% | Decision 0734/12 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 071220

071220 steht in Position 0712 „Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet“. Auf derselben Ebene liegen 6 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [071231](https://zollhub.de/code/071231/) | Pilze der Gattung Agaricus | 12,8% |
| [071232](https://zollhub.de/code/071232/) | Judasohrpilze (Auricularia spp.) |  |
| [071233](https://zollhub.de/code/071233/) | Zitterpilze (Tremella spp.) |  |
| [071234](https://zollhub.de/code/071234/) | Shiitake (Lentinus edodes) |  |
| [071239](https://zollhub.de/code/071239/) | andere |  |
| [071290](https://zollhub.de/code/071290/) | anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen |  |

## Häufige Fragen zu 071220

### Wofür steht die Zolltarifnummer 071220?

071220 bezeichnet „Speisezwiebeln“, eine Einreihung innerhalb der Position 0712 („Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 071220 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für Alle Drittländer hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 20 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina u. a. hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 090035. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Regulation 1988/20, Decision 0037/17 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 071220 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Welche Nachweise oder Dokumente sind für die Einfuhr von 071220 relevant?

Je nach Maßnahme und Ursprung können für 071220 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) und Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. erforderlich sein.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 071220 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation, Vereinigtes Königreich und Weißrußland.

### In welcher Maßeinheit wird 071220 angemeldet?

Für 071220 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 071220 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

071220 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 0712 („Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 071220 erfasst speziell „Speisezwiebeln“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 071220?

Die Einreihung 071220 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
