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title: "Karotten und Speisemöhren – KN-Code 07129050"
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> [Abschnitt II](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 07](https://zollhub.de/code/07/) > [0712](https://zollhub.de/code/0712/) > [071290](https://zollhub.de/code/071290/) > 07129050

# KN-Code 07129050 – Karotten und Speisemöhren

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 07129050 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0712 („Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 12,8%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 07** – Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken Verwendet Werden
  - **Position 0712** – Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet
    - **Unterposition 071290** – anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen
      - **KN-Code 07129050** – Karotten und Speisemöhren

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 12,8% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | Decision 0037/17 |
| | ↳ U088 – Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | |
| Albanien | 0% | Decision 0332/09 |
| APS - Allgemeine Regelung | 9,3% | Regulation 0978/12 |
| Bosnien und Herzegowina | 0% | Decision 0474/08 |
| Chile | 0% | Decision 3016/24 |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% | Regulation 0978/12 |
| Israel | 0% | Decision 0855/09 |
| | ↳ Y864 – Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. | |
| Japan | 0% | Decision 1907/18 |
| Kanada | 0% | Decision 0037/17 |
| Kosovo | 0% | Decision 0342/16 |
| Montenegro | 0% | Decision 0224/10 |
| Neuseeland | 0% | Decision 0244/24 |
| Nordmazedonien | 0% | Decision 0239/04 |
| Peru | 0% | Decision 0735/12 |
| Serbien | 0% | Decision 0036/10 |
| Singapur | 0% | Decision 1875/19 |
| Türkei | 0% | Decision 0223/98 |
| Zentralamerika | 0% | Decision 0734/12 |

## Ähnliche KN-Codes zu 07129050

07129050 steht in Unterposition 071290 „anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen“. Auf derselben Ebene liegen 5 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [07129005](https://zollhub.de/code/07129005/) | Kartoffeln, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, jedoch nicht weiter zubereitet | 10,2% |
| [07129011](https://zollhub.de/code/07129011/) | Hybriden zur Aussaat | 0% |
| [07129019](https://zollhub.de/code/07129019/) | andere | 9,40 EUR pro Dezitonne (100 kg) |
| [07129030](https://zollhub.de/code/07129030/) | Tomaten | 12,8% |
| [07129090](https://zollhub.de/code/07129090/) | andere |  |

## Häufige Fragen zu 07129050

### Wofür steht die Zolltarifnummer 07129050?

07129050 bezeichnet „Karotten und Speisemöhren“, eine Einreihung innerhalb der Position 0712 („Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 07129050 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 18 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Decision 0037/17, Decision 0332/09 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 07129050 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Welche Nachweise oder Dokumente sind für die Einfuhr von 07129050 relevant?

Je nach Maßnahme und Ursprung können für 07129050 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) und Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. erforderlich sein.

### In welcher Maßeinheit wird 07129050 angemeldet?

Für 07129050 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 07129050 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

07129050 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 071290 („anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 07129050 erfasst speziell „Karotten und Speisemöhren“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 07129050?

Die Einreihung 07129050 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
