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title: "bittere Mandeln – KN-Code 08021210"
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> [Abschnitt II](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 08](https://zollhub.de/code/08/) > [0802](https://zollhub.de/code/0802/) > [080212](https://zollhub.de/code/080212/) > 08021210

# KN-Code 08021210 – bittere Mandeln

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 08021210 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0802 („Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 08** – Geniessbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen
  - **Position 0802** – Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet
    - **Unterposition 080212** – ohne Schale
      - **KN-Code 08021210** – bittere Mandeln

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 0% | – |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Amtliche Pflanzenkontrolle | ERGA OMNES | Voraussetzung für die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr ist die Vorlage eines gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments (GGED-PP) für Sendungen von  i) Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/625  oder  ii) Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die beim Eingang in die Union Gegenstand einer der Maßnahmen oder Bedingungen gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe d, e oder f der Verordnung (EU) 2017/625 sind  [Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe c der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission]; Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände sind –mit Ausnahme der gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 durchzuführenden Kontrollen – von Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen an Grenzkontrollstellen ausgenommen, sofern sie im Einklang mit Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 für wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind.  (Artikel 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission) |

## Ähnliche KN-Codes zu 08021210

08021210 steht in Unterposition 080212 „ohne Schale“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [08021290](https://zollhub.de/code/08021290/) | andere | 3,5% |

## Häufige Fragen zu 08021210

### Wofür steht die Zolltarifnummer 08021210?

08021210 bezeichnet „bittere Mandeln“, eine Einreihung innerhalb der Position 0802 („Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 08021210 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87 und Regulation 2072/19.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 08021210?

Für 08021210 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 08021210 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Schweiz.

### In welcher Maßeinheit wird 08021210 angemeldet?

Für 08021210 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 08021210 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

08021210 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 080212 („ohne Schale“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 08021210 erfasst speziell „bittere Mandeln“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 08021210?

Die Einreihung 08021210 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
