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title: "Himbeeren – KN-Code 08102010"
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> [Abschnitt II](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 08](https://zollhub.de/code/08/) > [0810](https://zollhub.de/code/0810/) > [081020](https://zollhub.de/code/081020/) > 08102010

# KN-Code 08102010 – Himbeeren

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 08102010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0810 („Andere Früchte, frisch“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 8,8%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 08** – Geniessbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen
  - **Position 0810** – Andere Früchte, frisch
    - **Unterposition 081020** – Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren und Loganbeeren
      - **KN-Code 08102010** – Himbeeren

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 8,8% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Algerien | 0% | Decision 0690/05 |
| APS - Allgemeine Regelung | 5,3% | Regulation 0978/12 |
| Tunesien | 4,4% | Decision 0238/98 |
| Norwegen | 0% | Regulation 1607/18 |
| Schweiz | 0% | Regulation 1126/09 |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Amtliche Pflanzenkontrolle | ERGA OMNES | Voraussetzung für die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr ist die Vorlage eines gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments (GGED-PP) für Sendungen von  i) Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/625  oder  ii) Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die beim Eingang in die Union Gegenstand einer der Maßnahmen oder Bedingungen gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe d, e oder f der Verordnung (EU) 2017/625 sind  [Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe c der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission]; Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände sind –mit Ausnahme der gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 durchzuführenden Kontrollen – von Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen an Grenzkontrollstellen ausgenommen, sofern sie im Einklang mit Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 für wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind.  (Artikel 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission); Pflanzen, mit Ausnahme von zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände, die im persönlichen Gepäck von Fahrgästen bzw. Passagieren für den eigenen Bedarf oder die eigene Verwendung mitgeführt werden, sind von amtlichen Kontrollen ausgenommen. Für sie ist kein GGED-PP erforderlich. [Artikel 7 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2019/2122] |
| Unit price | ERGA OMNES | – |

## Ähnliche KN-Codes zu 08102010

08102010 steht in Unterposition 081020 „Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren und Loganbeeren“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [08102090](https://zollhub.de/code/08102090/) | andere | 9,6% |

## Häufige Fragen zu 08102010

### Wofür steht die Zolltarifnummer 08102010?

08102010 bezeichnet „Himbeeren“, eine Einreihung innerhalb der Position 0810 („Andere Früchte, frisch“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 08102010 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 3 Maßnahmen für Algerien, APS - Allgemeine Regelung und Tunesien hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ sind 2 Maßnahmen für Norwegen und Schweiz hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 090815 und 090942. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Decision 0690/05, Regulation 0978/12 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 08102010 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Algerien, APS - Allgemeine Regelung, Tunesien, Norwegen u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 08102010?

Für 08102010 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 08102010 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Schweiz.

### In welcher Maßeinheit wird 08102010 angemeldet?

Für 08102010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 08102010 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

08102010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 081020 („Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren und Loganbeeren“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 08102010 erfasst speziell „Himbeeren“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 08102010?

Die Einreihung 08102010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
