---
title: "schwarze Johannisbeeren – KN-Code 08103010"
url: https://zollhub.de/code/08103010/
type: taric-code
goods_code: "0810301000"
is_leaf: true
valid_from: "2012-01-01"
---

> [Abschnitt II](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 08](https://zollhub.de/code/08/) > [0810](https://zollhub.de/code/0810/) > [081030](https://zollhub.de/code/081030/) > 08103010

# KN-Code 08103010 – schwarze Johannisbeeren

Gültig seit 01.01.2012

Die Zolltarifnummer 08103010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0810 („Andere Früchte, frisch“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 8,8%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 08** – Geniessbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen
  - **Position 0810** – Andere Früchte, frisch
    - **Unterposition 081030** – schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und Stachelbeeren
      - **KN-Code 08103010** – schwarze Johannisbeeren

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 8,8% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| APS - Allgemeine Regelung | 5,3% | Regulation 0978/12 |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% | Regulation 0978/12 |
| Norwegen | 0% | Decision 0818/11 |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Amtliche Pflanzenkontrolle | ERGA OMNES | Voraussetzung für die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr ist die Vorlage eines gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments (GGED-PP) für Sendungen von  i) Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/625  oder  ii) Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die beim Eingang in die Union Gegenstand einer der Maßnahmen oder Bedingungen gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe d, e oder f der Verordnung (EU) 2017/625 sind  [Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe c der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission]; Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände sind –mit Ausnahme der gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 durchzuführenden Kontrollen – von Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen an Grenzkontrollstellen ausgenommen, sofern sie im Einklang mit Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 für wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind.  (Artikel 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission); Pflanzen, mit Ausnahme von zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände, die im persönlichen Gepäck von Fahrgästen bzw. Passagieren für den eigenen Bedarf oder die eigene Verwendung mitgeführt werden, sind von amtlichen Kontrollen ausgenommen. Für sie ist kein GGED-PP erforderlich. [Artikel 7 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2019/2122] |

## Ähnliche KN-Codes zu 08103010

08103010 steht in Unterposition 081030 „schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und Stachelbeeren“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [08103030](https://zollhub.de/code/08103030/) | rote Johannisbeeren | 8,8% |
| [08103090](https://zollhub.de/code/08103090/) | andere | 9,6% |

## Häufige Fragen zu 08103010

### Wofür steht die Zolltarifnummer 08103010?

08103010 bezeichnet „schwarze Johannisbeeren“, eine Einreihung innerhalb der Position 0810 („Andere Früchte, frisch“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 08103010 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 3 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) und Norwegen hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1006/11, Regulation 0978/12, Decision 0818/11 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 08103010 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) und Norwegen sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 08103010?

Für 08103010 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 08103010 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Schweiz.

### In welcher Maßeinheit wird 08103010 angemeldet?

Für 08103010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 08103010 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

08103010 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 081030 („schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und Stachelbeeren“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 08103010 erfasst speziell „schwarze Johannisbeeren“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 08103010?

Die Einreihung 08103010 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
