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title: "Äpfel – Unterposition 081330"
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> [Abschnitt II](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 08](https://zollhub.de/code/08/) > [0813](https://zollhub.de/code/0813/) > 081330

# Unterposition 081330 – Äpfel

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 081330 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0813 („Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 3,2%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 08** – Geniessbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen
  - **Position 0813** – Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels
    - **Unterposition 081330** – Äpfel

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 3,2% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | Decision 0037/17 |
| | ↳ U088 – Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | |
| Albanien | 0% | Decision 0332/09 |
| Algerien | 0% | Decision 0690/05 |
| APS - Allgemeine Regelung | 0% | Regulation 0978/12 |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0% | Decision 0824/11 |
| Bosnien und Herzegowina | 0% | Decision 0474/08 |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% | Regulation 0978/12 |
| Japan | 0% | Decision 1907/18 |
| Kanada | 0% | Decision 0037/17 |
| Kosovo | 0% | Decision 0342/16 |
| Montenegro | 0% | Decision 0224/10 |
| Neuseeland | 0% | Decision 0244/24 |
| Nordmazedonien | 0% | Decision 0239/04 |
| Peru | 0% | Decision 0735/12 |
| Serbien | 0% | Decision 0036/10 |
| Ukraine | 0% | Decision 0295/14 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 081330

081330 steht in Position 0813 „Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels“. Auf derselben Ebene liegen 4 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [081310](https://zollhub.de/code/081310/) | Aprikosen/Marillen | 5,6% |
| [081320](https://zollhub.de/code/081320/) | Pflaumen | 9,6% |
| [081340](https://zollhub.de/code/081340/) | andere Früchte |  |
| [081350](https://zollhub.de/code/081350/) | Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels |  |

## Häufige Fragen zu 081330

### Wofür steht die Zolltarifnummer 081330?

081330 bezeichnet „Äpfel“, eine Einreihung innerhalb der Position 0813 („Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 081330 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 16 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, Algerien, APS - Allgemeine Regelung u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Decision 0037/17, Decision 0332/09 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 081330 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, Algerien, APS - Allgemeine Regelung u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Welche Nachweise oder Dokumente sind für die Einfuhr von 081330 relevant?

Je nach Maßnahme und Ursprung können für 081330 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) erforderlich sein.

### In welcher Maßeinheit wird 081330 angemeldet?

Für 081330 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 081330 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

081330 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 0813 („Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 081330 erfasst speziell „Äpfel“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 081330?

Die Einreihung 081330 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
