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title: "weder gemahlen noch sonst zerkleinert – KN-Code 09109110"
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> [Abschnitt II](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 09](https://zollhub.de/code/09/) > [0910](https://zollhub.de/code/0910/) > [091091](https://zollhub.de/code/091091/) > 09109110

# KN-Code 09109110 – weder gemahlen noch sonst zerkleinert

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 09109110 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0910 („Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 09** – Kaffee, Tee, Mate und Gewürze
  - **Position 0910** – Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
    - **Unterposition 091091** – Mischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu diesem Kapitel
      - **KN-Code 09109110** – weder gemahlen noch sonst zerkleinert

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 0% | – |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – Fluorsicherheit | Pakistan | Für die Überlassung einer Sendung von Lebens- und von Futtermitteln, die in den Anhängen I und II der Verordnung (EU) 2019/1793 aufgeführt sind, zum zollrechtlich freien Verkehr ist ein ordnungsgemäß ausgefülltes Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument (GGED) gemäß Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/625 vorzulegen, in dem bestätigt wird, dass die Sendung den geltenden Bestimmungen gemäß Artikel 1 Absatz 2 der genannten Verordnung genügt. |

## Ähnliche KN-Codes zu 09109110

09109110 steht in Unterposition 091091 „Mischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu diesem Kapitel“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [09109105](https://zollhub.de/code/09109105/) | Curry | 0% |
| [09109190](https://zollhub.de/code/09109190/) | gemahlen oder sonst zerkleinert | 12,5% |

## Häufige Fragen zu 09109110

### Wofür steht die Zolltarifnummer 09109110?

09109110 bezeichnet „weder gemahlen noch sonst zerkleinert“, eine Einreihung innerhalb der Position 0910 („Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 09109110 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99 und Regulation 1793/19.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 09109110?

Für 09109110 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 09109110 angemeldet?

Für 09109110 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 09109110 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

09109110 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 091091 („Mischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu diesem Kapitel“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 09109110 erfasst speziell „weder gemahlen noch sonst zerkleinert“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 09109110?

Die Einreihung 09109110 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
