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title: "weder gemahlen noch sonst zerkleinert – KN-Code 09109991"
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> [Abschnitt II](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 09](https://zollhub.de/code/09/) > [0910](https://zollhub.de/code/0910/) > [091099](https://zollhub.de/code/091099/) > 09109991

# KN-Code 09109991 – weder gemahlen noch sonst zerkleinert

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 09109991 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0910 („Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 09** – Kaffee, Tee, Mate und Gewürze
  - **Position 0910** – Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
    - **Unterposition 091099** – andere
      - **KN-Code 09109991** – weder gemahlen noch sonst zerkleinert

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 0% | – |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Amtliche Pflanzenkontrolle | ERGA OMNES | Voraussetzung für die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr ist die Vorlage eines gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments (GGED-PP) für Sendungen von  i) Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/625  oder  ii) Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die beim Eingang in die Union Gegenstand einer der Maßnahmen oder Bedingungen gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe d, e oder f der Verordnung (EU) 2017/625 sind  [Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe c der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission]; Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände sind –mit Ausnahme der gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 durchzuführenden Kontrollen – von Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen an Grenzkontrollstellen ausgenommen, sofern sie im Einklang mit Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 für wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind.  (Artikel 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission); Pflanzen, mit Ausnahme von zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände, die im persönlichen Gepäck von Fahrgästen bzw. Passagieren für den eigenen Bedarf oder die eigene Verwendung mitgeführt werden, sind von amtlichen Kontrollen ausgenommen. Für sie ist kein GGED-PP erforderlich. [Artikel 7 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2019/2122] |

## Ähnliche KN-Codes zu 09109991

09109991 steht in Unterposition 091099 „andere“. Auf derselben Ebene liegen 6 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [09109910](https://zollhub.de/code/09109910/) | Samen von Bockshornklee | 0% |
| [09109931](https://zollhub.de/code/09109931/) | Feldthymian oder Sand-Thymian (Thymus serpyllum L.) | 0% |
| [09109933](https://zollhub.de/code/09109933/) | anderer | 7% |
| [09109939](https://zollhub.de/code/09109939/) | gemahlen oder sonst zerkleinert | 8,5% |
| [09109950](https://zollhub.de/code/09109950/) | Lorbeerblätter | 7% |
| [09109999](https://zollhub.de/code/09109999/) | gemahlen oder sonst zerkleinert | 12,5% |

## Häufige Fragen zu 09109991

### Wofür steht die Zolltarifnummer 09109991?

09109991 bezeichnet „weder gemahlen noch sonst zerkleinert“, eine Einreihung innerhalb der Position 0910 („Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 09109991 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99 und Regulation 2072/19.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 09109991?

Für 09109991 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 09109991 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Schweiz.

### In welcher Maßeinheit wird 09109991 angemeldet?

Für 09109991 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 09109991 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

09109991 ist einer von 7 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 091099 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 09109991 erfasst speziell „weder gemahlen noch sonst zerkleinert“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 09109991?

Die Einreihung 09109991 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
