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title: "andere – Unterposition 100290"
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> [Abschnitt II](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 10](https://zollhub.de/code/10/) > [1002](https://zollhub.de/code/1002/) > 100290

# Unterposition 100290 – andere

Gültig seit 01.01.2012

Die Zolltarifnummer 100290 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 1002 („Roggen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 10** – Getreide
  - **Position 1002** – Roggen
    - **Unterposition 100290** – andere

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Chile | 69,75 EUR pro Tonne | Decision 3016/24 |
| Neuseeland | 23,25 EUR pro Tonne | Decision 0244/24 |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Amtliche Pflanzenkontrolle | Phytosanitary - G003 G027 AF, IN, IR, IQ, MX, NP, PK, ZA, US | Voraussetzung für die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr ist die Vorlage eines gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments (GGED-PP) für Sendungen von  i) Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/625  oder  ii) Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die beim Eingang in die Union Gegenstand einer der Maßnahmen oder Bedingungen gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe d, e oder f der Verordnung (EU) 2017/625 sind  [Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe c der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission]; Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände sind –mit Ausnahme der gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 durchzuführenden Kontrollen – von Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen an Grenzkontrollstellen ausgenommen, sofern sie im Einklang mit Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 für wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind.  (Artikel 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission); Pflanzen, mit Ausnahme von zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände, die im persönlichen Gepäck von Fahrgästen bzw. Passagieren für den eigenen Bedarf oder die eigene Verwendung mitgeführt werden, sind von amtlichen Kontrollen ausgenommen. Für sie ist kein GGED-PP erforderlich. [Artikel 7 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2019/2122] |

## Ähnliche Unterpositionen zu 100290

100290 steht in Position 1002 „Roggen“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [100210](https://zollhub.de/code/100210/) | zur Aussaat | – |

## Häufige Fragen zu 100290

### Wofür steht die Zolltarifnummer 100290?

100290 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 1002 („Roggen“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 100290 hinterlegt?

Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für Chile und Neuseeland hinterlegt. Rechtsgrundlage: Decision 3016/24, Decision 0244/24 und Regulation 2072/19.

### Aus welchen Ländern kann 100290 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Chile und Neuseeland sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 100290?

Für 100290 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 100290 angemeldet?

Für 100290 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 100290 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

100290 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 1002 („Roggen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 100290 erfasst speziell „andere“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 100290?

Die Einreihung 100290 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
