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title: "zur Aussaat – Unterposition 100410"
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> [Abschnitt II](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 10](https://zollhub.de/code/10/) > [1004](https://zollhub.de/code/1004/) > 100410

# Unterposition 100410 – zur Aussaat

Gültig seit 01.01.2012

Die Zolltarifnummer 100410 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 1004 („Hafer“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 10** – Getreide
  - **Position 1004** – Hafer
    - **Unterposition 100410** – zur Aussaat

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Chile | 66,75 EUR pro Tonne | Decision 3016/24 |
| Neuseeland | 0% | Decision 0244/24 |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Amtliche Pflanzenkontrolle | Phytosanitary - G026  AR AU BO BR CL NZ UY | Voraussetzung für die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr ist die Vorlage eines gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments (GGED-PP) für Sendungen von  i) Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/625  oder  ii) Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die beim Eingang in die Union Gegenstand einer der Maßnahmen oder Bedingungen gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe d, e oder f der Verordnung (EU) 2017/625 sind  [Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe c der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission]; Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände sind –mit Ausnahme der gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 durchzuführenden Kontrollen – von Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen an Grenzkontrollstellen ausgenommen, sofern sie im Einklang mit Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 für wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind.  (Artikel 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission); Pflanzen, mit Ausnahme von zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände, die im persönlichen Gepäck von Fahrgästen bzw. Passagieren für den eigenen Bedarf oder die eigene Verwendung mitgeführt werden, sind von amtlichen Kontrollen ausgenommen. Für sie ist kein GGED-PP erforderlich. [Artikel 7 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2019/2122] |

## Ähnliche Unterpositionen zu 100410

100410 steht in Position 1004 „Hafer“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [100490](https://zollhub.de/code/100490/) | andere | – |

## Häufige Fragen zu 100410

### Wofür steht die Zolltarifnummer 100410?

100410 bezeichnet „zur Aussaat“, eine Einreihung innerhalb der Position 1004 („Hafer“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 100410 hinterlegt?

Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für Chile und Neuseeland hinterlegt. Rechtsgrundlage: Decision 3016/24, Decision 0244/24 und Regulation 2072/19.

### Aus welchen Ländern kann 100410 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Chile und Neuseeland sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 100410?

Für 100410 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 100410 angemeldet?

Für 100410 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 100410 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

100410 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 1004 („Hafer“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 100410 erfasst speziell „zur Aussaat“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 100410?

Die Einreihung 100410 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
