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title: "zur Aussaat – KN-Code 10061010"
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> [Abschnitt II](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 10](https://zollhub.de/code/10/) > [1006](https://zollhub.de/code/1006/) > [100610](https://zollhub.de/code/100610/) > 10061010

# KN-Code 10061010 – zur Aussaat

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 10061010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 1006 („Reis“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 7,7%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 10** – Getreide
  - **Position 1006** – Reis
    - **Unterposition 100610** – Rohreis (Paddy-Reis)
      - **KN-Code 10061010** – zur Aussaat

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 7,7% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Chile | 0% | Decision 3016/24 |
| Ecuador | 0% | Decision 2369/16 |
| Kolumbien | 0% | Decision 0735/12 |
| Neuseeland | 0% | Decision 0244/24 |
| Peru | 0% | Decision 0735/12 |
| Singapur | 0% | Decision 1875/19 |
| Türkei | 0% | Decision 0223/98 |
| Vietnam | 0% | Decision 0753/20 |
| Zentralamerika | 0% | Decision 0734/12 |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Amtliche Pflanzenkontrolle | ERGA OMNES | Voraussetzung für die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr ist die Vorlage eines gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments (GGED-PP) für Sendungen von  i) Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/625  oder  ii) Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die beim Eingang in die Union Gegenstand einer der Maßnahmen oder Bedingungen gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe d, e oder f der Verordnung (EU) 2017/625 sind  [Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe c der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission]; Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände sind –mit Ausnahme der gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 durchzuführenden Kontrollen – von Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen an Grenzkontrollstellen ausgenommen, sofern sie im Einklang mit Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 für wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind.  (Artikel 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission) |
| Amtliche Pflanzenkontrolle | Phytosanitary - G026  AR AU BO BR CL NZ UY | Voraussetzung für die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr ist die Vorlage eines gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments (GGED-PP) für Sendungen von  i) Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/625  oder  ii) Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die beim Eingang in die Union Gegenstand einer der Maßnahmen oder Bedingungen gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe d, e oder f der Verordnung (EU) 2017/625 sind  [Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe c der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission]; Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände sind –mit Ausnahme der gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 durchzuführenden Kontrollen – von Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen an Grenzkontrollstellen ausgenommen, sofern sie im Einklang mit Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 für wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind.  (Artikel 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission); Pflanzen, mit Ausnahme von zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände, die im persönlichen Gepäck von Fahrgästen bzw. Passagieren für den eigenen Bedarf oder die eigene Verwendung mitgeführt werden, sind von amtlichen Kontrollen ausgenommen. Für sie ist kein GGED-PP erforderlich. [Artikel 7 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2019/2122] |

## Ähnliche KN-Codes zu 10061010

10061010 steht in Unterposition 100610 „Rohreis (Paddy-Reis)“. Auf derselben Ebene liegen 5 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [10061030](https://zollhub.de/code/10061030/) | rundkörniger | 211,00 EUR pro Tonne |
| [10061050](https://zollhub.de/code/10061050/) | mittelkörniger | 211,00 EUR pro Tonne |
| [10061071](https://zollhub.de/code/10061071/) | mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 | 211,00 EUR pro Tonne |
| [10061079](https://zollhub.de/code/10061079/) | mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr | 211,00 EUR pro Tonne |
| [10061090](https://zollhub.de/code/10061090/) | anderer | 211,00 EUR pro Tonne |

## Häufige Fragen zu 10061010

### Wofür steht die Zolltarifnummer 10061010?

10061010 bezeichnet „zur Aussaat“, eine Einreihung innerhalb der Position 1006 („Reis“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 10061010 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 9 Maßnahmen für Chile, Ecuador, Kolumbien, Neuseeland u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Decision 3016/24, Decision 2369/16 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 10061010 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Chile, Ecuador, Kolumbien, Neuseeland u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 10061010?

Für 10061010 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 10061010 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Schweiz.

### In welcher Maßeinheit wird 10061010 angemeldet?

Für 10061010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 10061010 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

10061010 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 100610 („Rohreis (Paddy-Reis)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 10061010 erfasst speziell „zur Aussaat“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 10061010?

Die Einreihung 10061010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
