---
title: "von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 – Unterposition 110610"
url: https://zollhub.de/code/110610/
type: taric-code
goods_code: "1106100000"
is_leaf: true
valid_from: "1972-01-01"
---

> [Abschnitt II](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 11](https://zollhub.de/code/11/) > [1106](https://zollhub.de/code/1106/) > 110610

# Unterposition 110610 – von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 110610 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 1106 („Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 11** – Müllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Inulin; Kleber von Weizen
  - **Position 1106** – Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8
    - **Unterposition 110610** – von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| APS - Allgemeine Regelung | 4,2% | Regulation 0978/12 |
| Chile | 0% | Decision 3016/24 |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% | Regulation 0978/12 |
| Neuseeland | 0% | Decision 0244/24 |
| Norwegen | 0% | Decision 0818/11 |
| Singapur | 0% | Decision 1875/19 |
| Türkei | 0% | Decision 0223/98 |
| Vietnam | 0% | Decision 0753/20 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 110610

110610 steht in Position 1106 „Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [110620](https://zollhub.de/code/110620/) | von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 |
| [110630](https://zollhub.de/code/110630/) | von Erzeugnissen des Kapitels 8 |

## Häufige Fragen zu 110610

### Wofür steht die Zolltarifnummer 110610?

110610 bezeichnet „von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713“, eine Einreihung innerhalb der Position 1106 („Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 110610 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ sind 3 Maßnahmen für alle Länder (ERGA OMNES), Russische Föderation und Weißrußland hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 8 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, Chile, GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung), Neuseeland u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1652/24, Regulation 0978/12, Decision 3016/24 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 110610 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, Chile, GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung), Neuseeland u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 110610 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.

### In welcher Maßeinheit wird 110610 angemeldet?

Für 110610 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 110610?

Die Einreihung 110610 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
