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title: "von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 – Unterposition 110620"
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> [Abschnitt II](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 11](https://zollhub.de/code/11/) > [1106](https://zollhub.de/code/1106/) > 110620

# Unterposition 110620 – von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 110620 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 1106 („Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 110620 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 11** – Müllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Inulin; Kleber von Weizen
  - **Position 1106** – Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8
    - **Unterposition 110620** – von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714

## KN-Codes

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [11062010](https://zollhub.de/code/11062010/) | für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht |
| [11062090](https://zollhub.de/code/11062090/) | andere |

## Ähnliche Unterpositionen zu 110620

110620 steht in Position 1106 „Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [110610](https://zollhub.de/code/110610/) | von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 | – |
| [110630](https://zollhub.de/code/110630/) | von Erzeugnissen des Kapitels 8 |  |

## Häufige Fragen zu 110620

### Wofür steht die Zolltarifnummer 110620?

110620 bezeichnet „von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714“, eine Einreihung innerhalb der Position 1106 („Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).

### Welche Untercodes umfasst 110620?

110620 umfasst 2 Untercodes, darunter „für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht“ und „andere“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 110620?

Die Einreihung 110620 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
