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title: "für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht – KN-Code 11062010"
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> [Abschnitt II](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 11](https://zollhub.de/code/11/) > [1106](https://zollhub.de/code/1106/) > [110620](https://zollhub.de/code/110620/) > 11062010

# KN-Code 11062010 – für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 11062010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 1106 („Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 95,00 EUR pro Tonne. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 11** – Müllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Inulin; Kleber von Weizen
  - **Position 1106** – Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8
    - **Unterposition 110620** – von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714
      - **KN-Code 11062010** – für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 95,00 EUR pro Tonne | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Chile | 63,33 EUR pro Tonne | Decision 3016/24 |
| Neuseeland | 23,75 EUR pro Tonne | Decision 0244/24 |
| Singapur | 0% | Decision 1875/19 |
| Vietnam | 0% | Decision 0753/20 |

## Ähnliche KN-Codes zu 11062010

11062010 steht in Unterposition 110620 „von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [11062090](https://zollhub.de/code/11062090/) | andere | 166,00 EUR pro Tonne |

## Häufige Fragen zu 11062010

### Wofür steht die Zolltarifnummer 11062010?

11062010 bezeichnet „für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht“, eine Einreihung innerhalb der Position 1106 („Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 11062010 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 4 Maßnahmen für Chile, Neuseeland, Singapur und Vietnam hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Decision 3016/24, Decision 0244/24 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 11062010 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Chile, Neuseeland, Singapur und Vietnam sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### In welcher Maßeinheit wird 11062010 angemeldet?

Für 11062010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 11062010 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

11062010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 110620 („von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 11062010 erfasst speziell „für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 11062010?

Die Einreihung 11062010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
