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title: "ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER – Kapitel 12"
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> [Abschnitt II](https://zollhub.de/code/) > Kapitel 12

# Kapitel 12 – ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER

Gültig seit 31.12.1971

Die Zolltarifnummer 12 ist im EU-Zolltarif als Kapitel eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Kapitel bündelt 12 insgesamt 14 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 50 %.

ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER

## Positionen

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [1201](https://zollhub.de/code/1201/) | Sojabohnen, auch geschrotet |
| [1202](https://zollhub.de/code/1202/) | Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt, auch geschält oder geschrotet |
| [1203](https://zollhub.de/code/1203/) | Kopra |
| [1204](https://zollhub.de/code/1204/) | Leinsamen, auch geschrotet |
| [1205](https://zollhub.de/code/1205/) | Raps- oder Rübsensamen, auch geschrotet |
| [1206](https://zollhub.de/code/1206/) | Sonnenblumenkerne, auch geschrotet |
| [1207](https://zollhub.de/code/1207/) | Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet |
| [1208](https://zollhub.de/code/1208/) | Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten, ausgenommen Senfmehl |
| [1209](https://zollhub.de/code/1209/) | Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat |
| [1210](https://zollhub.de/code/1210/) | Hopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin |
| [1211](https://zollhub.de/code/1211/) | Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert |
| [1212](https://zollhub.de/code/1212/) | Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen |
| [1213](https://zollhub.de/code/1213/) | Stroh und Spreu von Getreide, roh, auch gehäckselt, gemahlen, gepresst oder in Form von Pellets |
| [1214](https://zollhub.de/code/1214/) | Steckrüben, Futterrüben, Wurzeln zu Futterzwecken, Heu, Luzerne, Klee, Esparsette, Futterkohl, Lupinen, Wicken und ähnliches Futter, auch in Form von Pellets |

## Ähnliche Kapitel zu 12

12 steht in Abschnitt II „Waren pflanzlichen Ursprungs“. Auf derselben Ebene liegen 8 weitere Kapitel, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [06](https://zollhub.de/code/06/) | LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELS |
| [07](https://zollhub.de/code/07/) | GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN |
| [08](https://zollhub.de/code/08/) | GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN |
| [09](https://zollhub.de/code/09/) | KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE |
| [10](https://zollhub.de/code/10/) | GETREIDE |
| [11](https://zollhub.de/code/11/) | MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN |
| [13](https://zollhub.de/code/13/) | SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE |
| [14](https://zollhub.de/code/14/) | FLECHTSTOFFE UND ANDERE WAREN PFLANZLICHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN |

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
