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title: "zur Aussaat – Unterposition 120110"
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> [Abschnitt II](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 12](https://zollhub.de/code/12/) > [1201](https://zollhub.de/code/1201/) > 120110

# Unterposition 120110 – zur Aussaat

Gültig seit 01.01.2012

Die Zolltarifnummer 120110 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 1201 („Sojabohnen, auch geschrotet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 12** – Ölsamen und Ölhaltige Früchte; Verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter
  - **Position 1201** – Sojabohnen, auch geschrotet
    - **Unterposition 120110** – zur Aussaat

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Amtliche Pflanzenkontrolle | ERGA OMNES | Voraussetzung für die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr ist die Vorlage eines gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments (GGED-PP) für Sendungen von  i) Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/625  oder  ii) Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die beim Eingang in die Union Gegenstand einer der Maßnahmen oder Bedingungen gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe d, e oder f der Verordnung (EU) 2017/625 sind  [Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe c der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission]; Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände sind –mit Ausnahme der gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 durchzuführenden Kontrollen – von Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen an Grenzkontrollstellen ausgenommen, sofern sie im Einklang mit Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 für wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind.  (Artikel 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission) |

## Ähnliche Unterpositionen zu 120110

120110 steht in Position 1201 „Sojabohnen, auch geschrotet“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [120190](https://zollhub.de/code/120190/) | andere | – |

## Häufige Fragen zu 120110

### Wofür steht die Zolltarifnummer 120110?

120110 bezeichnet „zur Aussaat“, eine Einreihung innerhalb der Position 1201 („Sojabohnen, auch geschrotet“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 120110?

Für 120110 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 120110 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Schweiz.

### In welcher Maßeinheit wird 120110 angemeldet?

Für 120110 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 120110 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

120110 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 1201 („Sojabohnen, auch geschrotet“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 120110 erfasst speziell „zur Aussaat“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 120110?

Die Einreihung 120110 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
