---
title: "zur Aussaat – KN-Code 12060010"
url: https://zollhub.de/code/12060010/
type: taric-code
goods_code: "1206001000"
is_leaf: true
valid_from: "1972-01-01"
---

> [Abschnitt II](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 12](https://zollhub.de/code/12/) > [1206](https://zollhub.de/code/1206/) > 12060010

# KN-Code 12060010 – zur Aussaat

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 12060010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 1206 („Sonnenblumenkerne, auch geschrotet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 12** – Ölsamen und Ölhaltige Früchte; Verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter
  - **Position 1206** – Sonnenblumenkerne, auch geschrotet
    - **KN-Code 12060010** – zur Aussaat

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Amtliche Pflanzenkontrolle | ERGA OMNES | Voraussetzung für die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr ist die Vorlage eines gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments (GGED-PP) für Sendungen von  i) Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/625  oder  ii) Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die beim Eingang in die Union Gegenstand einer der Maßnahmen oder Bedingungen gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe d, e oder f der Verordnung (EU) 2017/625 sind  [Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe c der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission]; Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände sind –mit Ausnahme der gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 durchzuführenden Kontrollen – von Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen an Grenzkontrollstellen ausgenommen, sofern sie im Einklang mit Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 für wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind.  (Artikel 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission) |

## Ähnliche KN-Codes zu 12060010

12060010 steht in Position 1206 „Sonnenblumenkerne, auch geschrotet“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [12060091](https://zollhub.de/code/12060091/) | geschält; ungeschält, grau-weiß gestreift | – |
| [12060099](https://zollhub.de/code/12060099/) | andere | – |

## Häufige Fragen zu 12060010

### Wofür steht die Zolltarifnummer 12060010?

12060010 bezeichnet „zur Aussaat“, eine Einreihung innerhalb der Position 1206 („Sonnenblumenkerne, auch geschrotet“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 12060010?

Für 12060010 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 12060010 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Schweiz.

### In welcher Maßeinheit wird 12060010 angemeldet?

Für 12060010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 12060010 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

12060010 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 1206 („Sonnenblumenkerne, auch geschrotet“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 12060010 erfasst speziell „zur Aussaat“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 12060010?

Die Einreihung 12060010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
