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title: "Samen von Rotschwingel (Festuca rubra L.) – KN-Code 12092315"
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> [Abschnitt II](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 12](https://zollhub.de/code/12/) > [1209](https://zollhub.de/code/1209/) > [120923](https://zollhub.de/code/120923/) > 12092315

# KN-Code 12092315 – Samen von Rotschwingel (Festuca rubra L.)

Gültig seit 01.01.1990

Die Zolltarifnummer 12092315 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 1209 („Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 12** – Ölsamen und Ölhaltige Früchte; Verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter
  - **Position 1209** – Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat
    - **Unterposition 120923** – Samen von Schwingel
      - **KN-Code 12092315** – Samen von Rotschwingel (Festuca rubra L.)

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 0% | – |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Amtliche Pflanzenkontrolle | Phytosanitary - G026  AR AU BO BR CL NZ UY | Voraussetzung für die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr ist die Vorlage eines gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments (GGED-PP) für Sendungen von  i) Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/625  oder  ii) Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die beim Eingang in die Union Gegenstand einer der Maßnahmen oder Bedingungen gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe d, e oder f der Verordnung (EU) 2017/625 sind  [Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe c der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission]; Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände sind –mit Ausnahme der gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 durchzuführenden Kontrollen – von Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen an Grenzkontrollstellen ausgenommen, sofern sie im Einklang mit Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 für wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind.  (Artikel 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission) |

## Ähnliche KN-Codes zu 12092315

12092315 steht in Unterposition 120923 „Samen von Schwingel“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [12092311](https://zollhub.de/code/12092311/) | Samen von Wiesenschwingel (Festuca pratensis Huds.) | 0% |
| [12092380](https://zollhub.de/code/12092380/) | andere | 2,5% |

## Häufige Fragen zu 12092315

### Wofür steht die Zolltarifnummer 12092315?

12092315 bezeichnet „Samen von Rotschwingel (Festuca rubra L.)“, eine Einreihung innerhalb der Position 1209 („Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 12092315 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99 und Regulation 2072/19.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 12092315?

Für 12092315 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 12092315 angemeldet?

Für 12092315 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 12092315 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

12092315 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 120923 („Samen von Schwingel“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 12092315 erfasst speziell „Samen von Rotschwingel (Festuca rubra L.)“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 12092315?

Die Einreihung 12092315 ist im TARIC seit dem 01.01.1990 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
