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title: "Hopfen (Blütenzapfen), weder gemahlen, sonst zerkleinert noch in Form von Pellets – Unterposition 121010"
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> [Abschnitt II](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 12](https://zollhub.de/code/12/) > [1210](https://zollhub.de/code/1210/) > 121010

# Unterposition 121010 – Hopfen (Blütenzapfen), weder gemahlen, sonst zerkleinert noch in Form von Pellets

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 121010 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 1210 („Hopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 121010 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 12** – Ölsamen und Ölhaltige Früchte; Verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter
  - **Position 1210** – Hopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin
    - **Unterposition 121010** – Hopfen (Blütenzapfen), weder gemahlen, sonst zerkleinert noch in Form von Pellets

## KN-Codes

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [1210100010](https://zollhub.de/code/1210100010/) | in Paketen von nicht mehr als 1 Kilogramm, die zum Verkauf an Einzelne für ihre private Verwendung, für wissenschaftliche und technische Versuche oder für eine Messe bestimmt sind und unter die dafür vorgesehene Zollregelung fallen, wobei die Bezeichnung, das Gewicht und der letzte Verwendungszweck des Erzeugnisses auf der Verpackung angegeben sein muss |
| [1210100090](https://zollhub.de/code/1210100090/) | andere |

## Ähnliche Unterpositionen zu 121010

121010 steht in Position 1210 „Hopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [121020](https://zollhub.de/code/121020/) | Hopfen (Blütenzapfen), gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin |

## Häufige Fragen zu 121010

### Wofür steht die Zolltarifnummer 121010?

121010 bezeichnet „Hopfen (Blütenzapfen), weder gemahlen, sonst zerkleinert noch in Form von Pellets“, eine Einreihung innerhalb der Position 1210 („Hopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).

### Welche Untercodes umfasst 121010?

121010 umfasst 2 Untercodes, darunter „in Paketen von nicht mehr als 1 Kilogramm, die zum Verkauf an Einzelne für ihre private Verwendung, für wissenschaftliche und technische Versuche oder für eine Messe bestimmt sind und unter die dafür vorgesehene Zollregelung fallen, wobei die Bezeichnung, das Gewicht und der letzte Verwendungszweck des Erzeugnisses auf der Verpackung angegeben sein muss“ und „andere“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 121010?

Die Einreihung 121010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
