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title: "Hopfen (Blütenzapfen), gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets, lupulinangereichert; Lupulin – KN-Code 12102010"
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> [Abschnitt II](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 12](https://zollhub.de/code/12/) > [1210](https://zollhub.de/code/1210/) > [121020](https://zollhub.de/code/121020/) > 12102010

# KN-Code 12102010 – Hopfen (Blütenzapfen), gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets, lupulinangereichert; Lupulin

Gültig seit 01.01.1992

Die Zolltarifnummer 12102010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 1210 („Hopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als KN-Code bündelt 12102010 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 12** – Ölsamen und Ölhaltige Früchte; Verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter
  - **Position 1210** – Hopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin
    - **Unterposition 121020** – Hopfen (Blütenzapfen), gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin
      - **KN-Code 12102010** – Hopfen (Blütenzapfen), gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets, lupulinangereichert; Lupulin

## Zolltarifnummern

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [1210201010](https://zollhub.de/code/1210201010/) | in Paketen von nicht mehr als 1 Kilogramm, die zum Verkauf an Einzelne für ihre private Verwendung, für wissenschaftliche und technische Versuche oder für eine Messe bestimmt sind und unter die dafür vorgesehene Zollregelung fallen, wobei die Bezeichnung, das Gewicht und der letzte Verwendungszweck des Erzeugnisses auf der Verpackung angegeben sein muss |
| [1210201090](https://zollhub.de/code/1210201090/) | anderes |
| [1210201099](https://zollhub.de/code/1210201099/) | andere |

## Ähnliche KN-Codes zu 12102010

12102010 steht in Unterposition 121020 „Hopfen (Blütenzapfen), gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [12102090](https://zollhub.de/code/12102090/) | andere |

## Häufige Fragen zu 12102010

### Wofür steht die Zolltarifnummer 12102010?

12102010 bezeichnet „Hopfen (Blütenzapfen), gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets, lupulinangereichert; Lupulin“, eine Einreihung innerhalb der Position 1210 („Hopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).

### Welche Untercodes umfasst 12102010?

12102010 umfasst 3 Untercodes, darunter „in Paketen von nicht mehr als 1 Kilogramm, die zum Verkauf an Einzelne für ihre private Verwendung, für wissenschaftliche und technische Versuche oder für eine Messe bestimmt sind und unter die dafür vorgesehene Zollregelung fallen, wobei die Bezeichnung, das Gewicht und der letzte Verwendungszweck des Erzeugnisses auf der Verpackung angegeben sein muss“, „anderes“ und „andere“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 12102010?

Die Einreihung 12102010 ist im TARIC seit dem 01.01.1992 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
