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title: "Mohnstroh – Unterposition 121140"
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> [Abschnitt II](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 12](https://zollhub.de/code/12/) > [1211](https://zollhub.de/code/1211/) > 121140

# Unterposition 121140 – Mohnstroh

Gültig seit 01.01.2002

Die Zolltarifnummer 121140 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 1211 („Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 12** – Ölsamen und Ölhaltige Früchte; Verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter
  - **Position 1211** – Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert
    - **Unterposition 121140** – Mohnstroh

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 0% | – |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – Öko-Erzeugnisse | ERGA OMNES | Wird in der Kennzeichnung, in Werbematerial oder Begleitunterlagen von Erzeugnissen auf die ökologische/biologische Produktion Bezug genommen, so muss bei der Einfuhr gemäß Artikel 45 Absatz 1 VO (EU) 2018/848 (Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr) der Anmelder eine Kontrollbescheinigung C644 vorlegen. Für nicht unter die VO (EU) 2018/848 fallende Erzeugnisse ist der Code Y929 anzugeben. Diese Bestimmungen gelten zusätzlich zu den Vorschriften über die Verwendung des Gemeinsamen Gesundheitsausweises (CHED) durch die zuständigen Behörden an Grenzkontrollstellen gemäß Artikel 56 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer i, der Verordnung (EU) 2017/625 und den Kontrollstellen gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2123 der Kommission und den Vorschriften für Entscheidungen über Sendungen gemäß Artikel 55 der Verordnung (EU) 2017/625. |

## Ähnliche Unterpositionen zu 121140

121140 steht in Position 1211 „Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert“. Auf derselben Ebene liegen 5 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [121120](https://zollhub.de/code/121120/) | Ginsengwurzeln | 0% |
| [121130](https://zollhub.de/code/121130/) | Cocablätter | 0% |
| [121150](https://zollhub.de/code/121150/) | Ephedra | 0% |
| [121160](https://zollhub.de/code/121160/) | Rinde vom Afrikanischen Pflaumenbaum (Prunus africana) | 0% |
| [121190](https://zollhub.de/code/121190/) | andere |  |

## Häufige Fragen zu 121140

### Wofür steht die Zolltarifnummer 121140?

121140 bezeichnet „Mohnstroh“, eine Einreihung innerhalb der Position 1211 („Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 121140 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2031/01 und Regulation 2306/21.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 121140?

Für 121140 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 121140 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz.

### In welcher Maßeinheit wird 121140 angemeldet?

Für 121140 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 121140 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

121140 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 1211 („Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 121140 erfasst speziell „Mohnstroh“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 121140?

Die Einreihung 121140 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
