---
title: "Rinde vom Afrikanischen Pflaumenbaum (Prunus africana) – Unterposition 121160"
url: https://zollhub.de/code/121160/
type: taric-code
goods_code: "1211600000"
is_leaf: true
valid_from: "2022-01-01"
---

> [Abschnitt II](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 12](https://zollhub.de/code/12/) > [1211](https://zollhub.de/code/1211/) > 121160

# Unterposition 121160 – Rinde vom Afrikanischen Pflaumenbaum (Prunus africana)

Gültig seit 01.01.2022

Die Zolltarifnummer 121160 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 1211 („Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 12** – Ölsamen und Ölhaltige Früchte; Verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter
  - **Position 1211** – Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert
    - **Unterposition 121160** – Rinde vom Afrikanischen Pflaumenbaum (Prunus africana)

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 0% | – |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – CITES | ERGA OMNES | Ist die Ware im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der geltenden Fassung aufgeführt, ist eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control - CITES | Alle Drittländer | Regulation 0966/23 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 121160

121160 steht in Position 1211 „Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert“. Auf derselben Ebene liegen 5 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [121120](https://zollhub.de/code/121120/) | Ginsengwurzeln | 0% |
| [121130](https://zollhub.de/code/121130/) | Cocablätter | 0% |
| [121140](https://zollhub.de/code/121140/) | Mohnstroh | 0% |
| [121150](https://zollhub.de/code/121150/) | Ephedra | 0% |
| [121190](https://zollhub.de/code/121190/) | andere |  |

## Häufige Fragen zu 121160

### Wofür steht die Zolltarifnummer 121160?

121160 bezeichnet „Rinde vom Afrikanischen Pflaumenbaum (Prunus africana)“, eine Einreihung innerhalb der Position 1211 („Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 121160 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1832/21 und Regulation 0966/23.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 121160?

Für 121160 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 121160 angemeldet?

Für 121160 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 121160 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

121160 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 1211 („Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 121160 erfasst speziell „Rinde vom Afrikanischen Pflaumenbaum (Prunus africana)“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 121160?

Die Einreihung 121160 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
