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title: "Agar-Agar – Unterposition 130231"
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> [Abschnitt II](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 13](https://zollhub.de/code/13/) > [1302](https://zollhub.de/code/1302/) > 130231

# Unterposition 130231 – Agar-Agar

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 130231 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 1302 („Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 13** – Schellack; Gummen, Harze und Andere Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge
  - **Position 1302** – Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert
    - **Unterposition 130231** – Agar-Agar

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 0% | – |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – Öko-Erzeugnisse | ERGA OMNES | Wird in der Kennzeichnung, in Werbematerial oder Begleitunterlagen von Erzeugnissen auf die ökologische/biologische Produktion Bezug genommen, so muss bei der Einfuhr gemäß Artikel 45 Absatz 1 VO (EU) 2018/848 (Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr) der Anmelder eine Kontrollbescheinigung C644 vorlegen. Für nicht unter die VO (EU) 2018/848 fallende Erzeugnisse ist der Code Y929 anzugeben. Diese Bestimmungen gelten zusätzlich zu den Vorschriften über die Verwendung des Gemeinsamen Gesundheitsausweises (CHED) durch die zuständigen Behörden an Grenzkontrollstellen gemäß Artikel 56 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer i, der Verordnung (EU) 2017/625 und den Kontrollstellen gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2123 der Kommission und den Vorschriften für Entscheidungen über Sendungen gemäß Artikel 55 der Verordnung (EU) 2017/625. |

## Ähnliche Unterpositionen zu 130231

130231 steht in Position 1302 „Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert“. Auf derselben Ebene liegen 8 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [130211](https://zollhub.de/code/130211/) | Opium | 0% |
| [130212](https://zollhub.de/code/130212/) | von Süßholzwurzeln | 3,2% |
| [130213](https://zollhub.de/code/130213/) | von Hopfen |  |
| [130214](https://zollhub.de/code/130214/) | von Ephedra | 0% |
| [130219](https://zollhub.de/code/130219/) | andere |  |
| [130220](https://zollhub.de/code/130220/) | Pektinstoffe, Pektinate und Pektate |  |
| [130232](https://zollhub.de/code/130232/) | Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert |  |
| [130239](https://zollhub.de/code/130239/) | andere | 0% |

## Häufige Fragen zu 130231

### Wofür steht die Zolltarifnummer 130231?

130231 bezeichnet „Agar-Agar“, eine Einreihung innerhalb der Position 1302 („Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 130231 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99 und Regulation 2306/21.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 130231?

Für 130231 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 130231 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz.

### In welcher Maßeinheit wird 130231 angemeldet?

Für 130231 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 130231 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

130231 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 1302 („Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 130231 erfasst speziell „Agar-Agar“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 130231?

Die Einreihung 130231 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
