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title: "FLECHTSTOFFE UND ANDERE WAREN PFLANZLICHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN – Kapitel 14"
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> [Abschnitt II](https://zollhub.de/code/) > Kapitel 14

# Kapitel 14 – FLECHTSTOFFE UND ANDERE WAREN PFLANZLICHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN

Gültig seit 31.12.1971

Die Zolltarifnummer 14 ist im EU-Zolltarif als Kapitel eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Kapitel bündelt 14 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.

FLECHTSTOFFE UND ANDERE WAREN PFLANZLICHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN

## Positionen

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [1401](https://zollhub.de/code/1401/) | Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art (z. B. Bambus, Peddig und Stuhlrohr, Schilf, Binsen, Korbweiden/Flechtweiden, Raffiabast, gereinigtes, gebleichtes oder gefärbtes Getreidestroh, Lindenbast) |
| [1404](https://zollhub.de/code/1404/) | Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen |

## Ähnliche Kapitel zu 14

14 steht in Abschnitt II „Waren pflanzlichen Ursprungs“. Auf derselben Ebene liegen 8 weitere Kapitel, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [06](https://zollhub.de/code/06/) | LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELS |
| [07](https://zollhub.de/code/07/) | GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN |
| [08](https://zollhub.de/code/08/) | GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN |
| [09](https://zollhub.de/code/09/) | KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE |
| [10](https://zollhub.de/code/10/) | GETREIDE |
| [11](https://zollhub.de/code/11/) | MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN |
| [12](https://zollhub.de/code/12/) | ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER |
| [13](https://zollhub.de/code/13/) | SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE |

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
