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title: "andere – KN-Code 15030090"
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> [Abschnitt III](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 15](https://zollhub.de/code/15/) > [1503](https://zollhub.de/code/1503/) > 15030090

# KN-Code 15030090 – andere

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 15030090 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 1503 („Schmalzstearin, Schmalzöl, Oleostearin, Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,4%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 15** – Tierische, Pflanzliche oder Mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse Ihrer Spaltung; Geniessbare Verarbeitete Fette; Wachse Tierischen oder Pflanzlichen Ursprungs
  - **Position 1503** – Schmalzstearin, Schmalzöl, Oleostearin, Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet
    - **KN-Code 15030090** – andere

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 6,4% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| APS - Allgemeine Regelung | 2,9% | Regulation 0978/12 |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0% | Decision 0824/11 |
| Ecuador | 0% | Decision 2369/16 |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% | Regulation 0978/12 |
| Neuseeland | 0% | Decision 0244/24 |
| Norwegen | 0% | Decision 0818/11 |
| Zentralamerika | 0% | Decision 0734/12 |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – Öko-Erzeugnisse | ERGA OMNES | Wird in der Kennzeichnung, in Werbematerial oder Begleitunterlagen von Erzeugnissen auf die ökologische/biologische Produktion Bezug genommen, so muss bei der Einfuhr gemäß Artikel 45 Absatz 1 VO (EU) 2018/848 (Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr) der Anmelder eine Kontrollbescheinigung C644 vorlegen. Für nicht unter die VO (EU) 2018/848 fallende Erzeugnisse ist der Code Y929 anzugeben. Diese Bestimmungen gelten zusätzlich zu den Vorschriften über die Verwendung des Gemeinsamen Gesundheitsausweises (CHED) durch die zuständigen Behörden an Grenzkontrollstellen gemäß Artikel 56 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer i, der Verordnung (EU) 2017/625 und den Kontrollstellen gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2123 der Kommission und den Vorschriften für Entscheidungen über Sendungen gemäß Artikel 55 der Verordnung (EU) 2017/625. |

## Ähnliche KN-Codes zu 15030090

15030090 steht in Position 1503 „Schmalzstearin, Schmalzöl, Oleostearin, Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [15030011](https://zollhub.de/code/15030011/) | zu industriellen Zwecken | – |
| [15030019](https://zollhub.de/code/15030019/) | andere | 5,1% |
| [15030030](https://zollhub.de/code/15030030/) | Talgöl zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln | – |

## Häufige Fragen zu 15030090

### Wofür steht die Zolltarifnummer 15030090?

15030090 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 1503 („Schmalzstearin, Schmalzöl, Oleostearin, Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet“) im Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 15030090 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 7 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, Besetzte palästinensische Gebiete, Ecuador, GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Regulation 0978/12, Decision 0824/11 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 15030090 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, Besetzte palästinensische Gebiete, Ecuador, GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 15030090?

Für 15030090 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 15030090 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indonesien, Island, Liechtenstein, Norwegen u. a.

### In welcher Maßeinheit wird 15030090 angemeldet?

Für 15030090 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 15030090 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

15030090 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 1503 („Schmalzstearin, Schmalzöl, Oleostearin, Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 15030090 erfasst speziell „andere“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 15030090?

Die Einreihung 15030090 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
