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title: "mit einem Gehalt an Vitamin A von 2 500 internationalen Einheiten je Gramm oder weniger – KN-Code 15041010"
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> [Abschnitt III](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 15](https://zollhub.de/code/15/) > [1504](https://zollhub.de/code/1504/) > [150410](https://zollhub.de/code/150410/) > 15041010

# KN-Code 15041010 – mit einem Gehalt an Vitamin A von 2 500 internationalen Einheiten je Gramm oder weniger

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 15041010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 1504 („Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 3,8%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 15** – Tierische, Pflanzliche oder Mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse Ihrer Spaltung; Geniessbare Verarbeitete Fette; Wachse Tierischen oder Pflanzlichen Ursprungs
  - **Position 1504** – Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
    - **Unterposition 150410** – Leberöle sowie deren Fraktionen, von Fischen
      - **KN-Code 15041010** – mit einem Gehalt an Vitamin A von 2 500 internationalen Einheiten je Gramm oder weniger

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 3,8% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | Decision 0037/17 |
| | ↳ U088 – Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | |
| Albanien | 0% | Decision 0332/09 |
| APS - Allgemeine Regelung | 0% | Regulation 0978/12 |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0% | Decision 0824/11 |
| Bosnien und Herzegowina | 0% | Decision 0474/08 |
| Ecuador | 0% | Decision 2369/16 |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% | Regulation 0978/12 |
| Island | 0% | Regulation 2842/72 |
| Japan | 0% | Decision 1907/18 |
| Kanada | 0% | Decision 0037/17 |
| Kosovo | 0% | Decision 0342/16 |
| Montenegro | 0% | Decision 0224/10 |
| Neuseeland | 0% | Decision 0244/24 |
| Nordmazedonien | 0% | Decision 0239/04 |
| Norwegen | 0% | Decision 0818/11 |
| Peru | 0% | Decision 0735/12 |
| Serbien | 0% | Decision 0036/10 |
| Singapur | 0% | Decision 1875/19 |
| Südafrika | 0% | Decision 1623/16 |
| Ukraine | 0% | Decision 0295/14 |
| Vietnam | 0% | Decision 0753/20 |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – CITES | ERGA OMNES | Ist die Ware im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der geltenden Fassung aufgeführt, ist eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control - CITES | Alle Drittländer | Regulation 0966/23 |

## Ähnliche KN-Codes zu 15041010

15041010 steht in Unterposition 150410 „Leberöle sowie deren Fraktionen, von Fischen“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [15041091](https://zollhub.de/code/15041091/) | von Heilbutten | 0% |
| [15041099](https://zollhub.de/code/15041099/) | andere | 0% |

## Häufige Fragen zu 15041010

### Wofür steht die Zolltarifnummer 15041010?

15041010 bezeichnet „mit einem Gehalt an Vitamin A von 2 500 internationalen Einheiten je Gramm oder weniger“, eine Einreihung innerhalb der Position 1504 („Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert“) im Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 15041010 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 21 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Besetzte palästinensische Gebiete u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Decision 0037/17, Decision 0332/09 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 15041010 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Besetzte palästinensische Gebiete u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 15041010?

Für 15041010 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Nachweise oder Dokumente sind für die Einfuhr von 15041010 relevant?

Je nach Maßnahme und Ursprung können für 15041010 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) erforderlich sein.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 15041010 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indonesien.

### In welcher Maßeinheit wird 15041010 angemeldet?

Für 15041010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 15041010 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

15041010 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 150410 („Leberöle sowie deren Fraktionen, von Fischen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 15041010 erfasst speziell „mit einem Gehalt an Vitamin A von 2 500 internationalen Einheiten je Gramm oder weniger“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 15041010?

Die Einreihung 15041010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
