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title: "anderes – KN-Code 15111090"
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> [Abschnitt III](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 15](https://zollhub.de/code/15/) > [1511](https://zollhub.de/code/1511/) > [151110](https://zollhub.de/code/151110/) > 15111090

# KN-Code 15111090 – anderes

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 15111090 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 1511 („Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 3,8%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 15** – Tierische, Pflanzliche oder Mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse Ihrer Spaltung; Geniessbare Verarbeitete Fette; Wachse Tierischen oder Pflanzlichen Ursprungs
  - **Position 1511** – Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
    - **Unterposition 151110** – rohes Öl
      - **KN-Code 15111090** – anderes

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 3,8% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| APS - Allgemeine Regelung | 0% | Regulation 0978/12 |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% | Regulation 0978/12 |
| Neuseeland | 0% | Decision 0244/24 |
| Norwegen | 0% | Decision 0818/11 |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – Fluorsicherheit | Elfenbeinküste | Für die Überlassung einer Sendung von Lebens- und von Futtermitteln, die in den Anhängen I und II der Verordnung (EU) 2019/1793 aufgeführt sind, zum zollrechtlich freien Verkehr ist ein ordnungsgemäß ausgefülltes Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument (GGED) gemäß Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/625 vorzulegen, in dem bestätigt wird, dass die Sendung den geltenden Bestimmungen gemäß Artikel 1 Absatz 2 der genannten Verordnung genügt. |
| Einfuhrkontrolle – Fluorsicherheit | Ghana | Für die Überlassung einer Sendung von Lebens- und von Futtermitteln, die in den Anhängen I und II der Verordnung (EU) 2019/1793 aufgeführt sind, zum zollrechtlich freien Verkehr ist ein ordnungsgemäß ausgefülltes Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument (GGED) gemäß Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/625 vorzulegen, in dem bestätigt wird, dass die Sendung den geltenden Bestimmungen gemäß Artikel 1 Absatz 2 der genannten Verordnung genügt. |
| Einfuhrkontrolle – Öko-Erzeugnisse | ERGA OMNES | Wird in der Kennzeichnung, in Werbematerial oder Begleitunterlagen von Erzeugnissen auf die ökologische/biologische Produktion Bezug genommen, so muss bei der Einfuhr gemäß Artikel 45 Absatz 1 VO (EU) 2018/848 (Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr) der Anmelder eine Kontrollbescheinigung C644 vorlegen. Für nicht unter die VO (EU) 2018/848 fallende Erzeugnisse ist der Code Y929 anzugeben. Diese Bestimmungen gelten zusätzlich zu den Vorschriften über die Verwendung des Gemeinsamen Gesundheitsausweises (CHED) durch die zuständigen Behörden an Grenzkontrollstellen gemäß Artikel 56 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer i, der Verordnung (EU) 2017/625 und den Kontrollstellen gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2123 der Kommission und den Vorschriften für Entscheidungen über Sendungen gemäß Artikel 55 der Verordnung (EU) 2017/625. |

## Ähnliche KN-Codes zu 15111090

15111090 steht in Unterposition 151110 „rohes Öl“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [15111010](https://zollhub.de/code/15111010/) | zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln | – |

## Häufige Fragen zu 15111090

### Wofür steht die Zolltarifnummer 15111090?

15111090 bezeichnet „anderes“, eine Einreihung innerhalb der Position 1511 („Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert“) im Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 15111090 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 4 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung), Neuseeland und Norwegen hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Regulation 0978/12, Decision 0244/24 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 15111090 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung), Neuseeland und Norwegen sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 15111090?

Für 15111090 sind 3 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 15111090 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indonesien, Island, Liechtenstein, Norwegen u. a.

### In welcher Maßeinheit wird 15111090 angemeldet?

Für 15111090 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 15111090 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

15111090 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 151110 („rohes Öl“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 15111090 erfasst speziell „anderes“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 15111090?

Die Einreihung 15111090 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
