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title: "in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger – KN-Code 15119011"
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> [Abschnitt III](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 15](https://zollhub.de/code/15/) > [1511](https://zollhub.de/code/1511/) > [151190](https://zollhub.de/code/151190/) > 15119011

# KN-Code 15119011 – in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 15119011 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 1511 („Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 12,8%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 15** – Tierische, Pflanzliche oder Mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse Ihrer Spaltung; Geniessbare Verarbeitete Fette; Wachse Tierischen oder Pflanzlichen Ursprungs
  - **Position 1511** – Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
    - **Unterposition 151190** – andere
      - **KN-Code 15119011** – in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 12,8% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| APS - Allgemeine Regelung | 4,4% | Regulation 0978/12 |
| Norwegen | 0% | Decision 0818/11 |
| Singapur | 0% | Decision 1875/19 |

### Schiffe und Bohrplattformen

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| ERGA OMNES | 0% | Regulation 2658/87 |
| | ↳ C990 – Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – Fluorsicherheit | Elfenbeinküste | Für die Überlassung einer Sendung von Lebens- und von Futtermitteln, die in den Anhängen I und II der Verordnung (EU) 2019/1793 aufgeführt sind, zum zollrechtlich freien Verkehr ist ein ordnungsgemäß ausgefülltes Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument (GGED) gemäß Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/625 vorzulegen, in dem bestätigt wird, dass die Sendung den geltenden Bestimmungen gemäß Artikel 1 Absatz 2 der genannten Verordnung genügt. |
| Einfuhrkontrolle – Fluorsicherheit | Ghana | Für die Überlassung einer Sendung von Lebens- und von Futtermitteln, die in den Anhängen I und II der Verordnung (EU) 2019/1793 aufgeführt sind, zum zollrechtlich freien Verkehr ist ein ordnungsgemäß ausgefülltes Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument (GGED) gemäß Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/625 vorzulegen, in dem bestätigt wird, dass die Sendung den geltenden Bestimmungen gemäß Artikel 1 Absatz 2 der genannten Verordnung genügt. |
| Einfuhrkontrolle – Öko-Erzeugnisse | ERGA OMNES | Wird in der Kennzeichnung, in Werbematerial oder Begleitunterlagen von Erzeugnissen auf die ökologische/biologische Produktion Bezug genommen, so muss bei der Einfuhr gemäß Artikel 45 Absatz 1 VO (EU) 2018/848 (Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr) der Anmelder eine Kontrollbescheinigung C644 vorlegen. Für nicht unter die VO (EU) 2018/848 fallende Erzeugnisse ist der Code Y929 anzugeben. Diese Bestimmungen gelten zusätzlich zu den Vorschriften über die Verwendung des Gemeinsamen Gesundheitsausweises (CHED) durch die zuständigen Behörden an Grenzkontrollstellen gemäß Artikel 56 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer i, der Verordnung (EU) 2017/625 und den Kontrollstellen gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2123 der Kommission und den Vorschriften für Entscheidungen über Sendungen gemäß Artikel 55 der Verordnung (EU) 2017/625. |

## Ähnliche KN-Codes zu 15119011

15119011 steht in Unterposition 151190 „andere“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [15119019](https://zollhub.de/code/15119019/) | in anderer Aufmachung |  |
| [15119091](https://zollhub.de/code/15119091/) | zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln |  |
| [15119099](https://zollhub.de/code/15119099/) | andere | 9% |

## Häufige Fragen zu 15119011

### Wofür steht die Zolltarifnummer 15119011?

15119011 bezeichnet „in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger“, eine Einreihung innerhalb der Position 1511 („Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert“) im Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 15119011 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 3 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, Norwegen und Singapur hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Regulation 2658/87, Regulation 0978/12 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 15119011 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, Norwegen und Singapur sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 15119011?

Für 15119011 sind 3 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Nachweise oder Dokumente sind für die Einfuhr von 15119011 relevant?

Je nach Maßnahme und Ursprung können für 15119011 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 15119011 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indonesien, Island, Liechtenstein, Norwegen u. a.

### In welcher Maßeinheit wird 15119011 angemeldet?

Für 15119011 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 15119011 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

15119011 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 151190 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 15119011 erfasst speziell „in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 15119011?

Die Einreihung 15119011 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
