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title: "zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln – KN-Code 15156060"
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> [Abschnitt III](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 15](https://zollhub.de/code/15/) > [1515](https://zollhub.de/code/1515/) > [151560](https://zollhub.de/code/151560/) > 15156060

# KN-Code 15156060 – zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln

Gültig seit 01.01.2022

Die Zolltarifnummer 15156060 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 1515 („Andere pflanzliche oder mikrobielle Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 15** – Tierische, Pflanzliche oder Mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse Ihrer Spaltung; Geniessbare Verarbeitete Fette; Wachse Tierischen oder Pflanzlichen Ursprungs
  - **Position 1515** – Andere pflanzliche oder mikrobielle Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
    - **Unterposition 151560** – mikrobielle Fette und Öle und ihre Fraktionen
      - **KN-Code 15156060** – zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | Decision 0037/17 |
| | ↳ U088 – Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | |
| Albanien | 0% | Decision 0332/09 |
| Bosnien und Herzegowina | 0% | Decision 0474/08 |
| Chile | 0% | Decision 3016/24 |
| Israel | 0% | Decision 0855/09 |
| | ↳ Y864 – Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. | |
| Japan | 0% | Decision 1907/18 |
| Kanada | 0% | Decision 0037/17 |
| Kosovo | 0% | Decision 0342/16 |
| Montenegro | 0% | Decision 0224/10 |
| Nordmazedonien | 0% | Decision 0239/04 |
| Norwegen | 0% | Decision 0818/11 |
| Peru | 0% | Decision 0735/12 |
| Serbien | 0% | Decision 0036/10 |
| Türkei | 0% | Decision 0223/98 |
| Ukraine | 0% | Decision 0295/14 |

### End-Use-Zollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| ERGA OMNES | 5,1% | Regulation 1832/21 |
| | ↳ N990 – EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | |

### Präferenz + End-Use

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| APS - Allgemeine Regelung | 1,6% | Regulation 0978/12 |
| | ↳ N990 – EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – CITES | ERGA OMNES | Ist die Ware im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der geltenden Fassung aufgeführt, ist eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control - CITES | Alle Drittländer | Regulation 0966/23 |

## Ähnliche KN-Codes zu 15156060

15156060 steht in Unterposition 151560 „mikrobielle Fette und Öle und ihre Fraktionen“. Auf derselben Ebene liegen 5 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [15156011](https://zollhub.de/code/15156011/) | zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln | – |
| [15156051](https://zollhub.de/code/15156051/) | fest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger | 12,8% |
| [15156059](https://zollhub.de/code/15156059/) | fest, in anderen Aufmachungen; flüssig | 6,4% |
| [15156091](https://zollhub.de/code/15156091/) | fest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger |  |
| [15156099](https://zollhub.de/code/15156099/) | fest, in anderen Aufmachungen; flüssig |  |

## Häufige Fragen zu 15156060

### Wofür steht die Zolltarifnummer 15156060?

15156060 bezeichnet „zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln“, eine Einreihung innerhalb der Position 1515 („Andere pflanzliche oder mikrobielle Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert“) im Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 15156060 hinterlegt?

Als „Non preferential duty under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 15 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Chile u. a. hinterlegt. Als „Preference under end-use“ ist eine Maßnahme für APS - Allgemeine Regelung hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1832/21, Decision 0037/17, Decision 0332/09 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 15156060 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Chile u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 15156060?

Für 15156060 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Nachweise oder Dokumente sind für die Einfuhr von 15156060 relevant?

Je nach Maßnahme und Ursprung können für 15156060 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA), EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) und Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. erforderlich sein.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 15156060 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indonesien.

### In welcher Maßeinheit wird 15156060 angemeldet?

Für 15156060 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 15156060 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

15156060 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 151560 („mikrobielle Fette und Öle und ihre Fraktionen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 15156060 erfasst speziell „zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 15156060?

Die Einreihung 15156060 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
