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title: "zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln – KN-Code 15159040"
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> [Abschnitt III](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 15](https://zollhub.de/code/15/) > [1515](https://zollhub.de/code/1515/) > [151590](https://zollhub.de/code/151590/) > 15159040

# KN-Code 15159040 – zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 15159040 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 1515 („Andere pflanzliche oder mikrobielle Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 15** – Tierische, Pflanzliche oder Mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse Ihrer Spaltung; Geniessbare Verarbeitete Fette; Wachse Tierischen oder Pflanzlichen Ursprungs
  - **Position 1515** – Andere pflanzliche oder mikrobielle Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
    - **Unterposition 151590** – andere
      - **KN-Code 15159040** – zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | Decision 0037/17 |
| | ↳ U088 – Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | |
| Albanien | 0% | Decision 0332/09 |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0% | Decision 0824/11 |
| Bosnien und Herzegowina | 0% | Decision 0474/08 |
| Chile | 0% | Decision 3016/24 |
| Israel | 0% | Decision 0855/09 |
| | ↳ Y864 – Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. | |
| Japan | 0% | Decision 1907/18 |
| Kanada | 0% | Decision 0037/17 |
| Kosovo | 0% | Decision 0342/16 |
| Montenegro | 0% | Decision 0224/10 |
| Neuseeland | 0% | Decision 0244/24 |
| Nordmazedonien | 0% | Decision 0239/04 |
| Norwegen | 0% | Decision 0818/11 |
| Peru | 0% | Decision 0735/12 |
| Serbien | 0% | Decision 0036/10 |
| Türkei | 0% | Decision 0223/98 |
| Ukraine | 0% | Decision 0295/14 |

### End-Use-Zollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| ERGA OMNES | – | Regulation 1652/24 |

### Präferenz + End-Use

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| APS - Allgemeine Regelung | 0% | Regulation 0978/12 |
| | ↳ N990 – EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – CITES | ERGA OMNES | Ist die Ware im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der geltenden Fassung aufgeführt, ist eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control - CITES | Alle Drittländer | Regulation 0966/23 |

## Ähnliche KN-Codes zu 15159040

15159040 steht in Unterposition 151590 „andere“. Auf derselben Ebene liegen 10 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [15159011](https://zollhub.de/code/15159011/) | Tungöl (Holzöl); Jojobaöl und Oiticicaöl; Myrtenwachs und Japanwachs; deren Fraktionen | 0% |
| [15159021](https://zollhub.de/code/15159021/) | zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln | – |
| [15159029](https://zollhub.de/code/15159029/) | anderes | 6,4% |
| [15159031](https://zollhub.de/code/15159031/) | zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln | – |
| [15159039](https://zollhub.de/code/15159039/) | andere | 9,6% |
| [15159051](https://zollhub.de/code/15159051/) | fest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger | – |
| [15159059](https://zollhub.de/code/15159059/) | fest, in anderen Aufmachungen; flüssig | – |
| [15159060](https://zollhub.de/code/15159060/) | zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln | – |
| [15159091](https://zollhub.de/code/15159091/) | fest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger | – |
| [15159099](https://zollhub.de/code/15159099/) | fest, in anderen Aufmachungen; flüssig |  |

## Häufige Fragen zu 15159040

### Wofür steht die Zolltarifnummer 15159040?

15159040 bezeichnet „zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln“, eine Einreihung innerhalb der Position 1515 („Andere pflanzliche oder mikrobielle Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert“) im Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 15159040 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ sind 2 Maßnahmen für Russische Föderation und Weißrußland hinterlegt. Als „Non preferential duty under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 17 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, Besetzte palästinensische Gebiete, Bosnien und Herzegowina u. a. hinterlegt. Als „Preference under end-use“ ist eine Maßnahme für APS - Allgemeine Regelung hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1652/24, Decision 0037/17, Decision 0332/09 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 15159040 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, Besetzte palästinensische Gebiete, Bosnien und Herzegowina u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 15159040?

Für 15159040 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Nachweise oder Dokumente sind für die Einfuhr von 15159040 relevant?

Je nach Maßnahme und Ursprung können für 15159040 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446), Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) und Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. erforderlich sein.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 15159040 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indonesien, Russische Föderation und Weißrußland.

### In welcher Maßeinheit wird 15159040 angemeldet?

Für 15159040 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 15159040 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

15159040 ist einer von 10 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 151590 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 15159040 erfasst speziell „zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 15159040?

Die Einreihung 15159040 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
