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title: "hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs) – KN-Code 15162010"
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# KN-Code 15162010 – hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs)

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 15162010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 1516 („Tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 3,4%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 15** – Tierische, Pflanzliche oder Mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse Ihrer Spaltung; Geniessbare Verarbeitete Fette; Wachse Tierischen oder Pflanzlichen Ursprungs
  - **Position 1516** – Tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet
    - **Unterposition 151620** – pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen
      - **KN-Code 15162010** – hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs)

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 3,4% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0% | Decision 0045/05 |
| | ↳ U090 – Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 - Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED (vorbehaltlich der Bedingung, dass im Feld 7 der Vermerk "no cumulation applied" angekreuzt ist) über den Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäische Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft | |
| | ↳ U091 – Erklärung auf der Rechnung - Erklärung auf der Rechnung EUR-MED (vorbehaltlich der Bedingung, dass in der Erklärung der Vermerk "no cumulation applied" enthalten ist) über den Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäische Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft | |
| Algerien | 0% | Decision 0690/05 |
| APS - Allgemeine Regelung | 0% | Regulation 0978/12 |
| Ceuta | 0% | Accession act 0001/85 |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0% | Accession act 0001/95 |
| | ↳ Y021 – Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | |
| Kosovo | 0% | Decision 0342/16 |
| Liechtenstein | 0% | Decision 0045/05 |
| Melilla | 0% | Accession act 0001/85 |
| Schweiz | 0% | Decision 0045/05 |
| Syrien | 0% | Regulation 2216/78 |
| Tunesien | 0% | Decision 0238/98 |

### Autonome Zollaussetzungen

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| ERGA OMNES | 0% | Regulation 2605/25 |

### Zollunion

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Türkei | 0% | Decision 0142/96 |

### Sonderzölle

| Maßnahme | Ursprung | Zollsatz | Ausnahmen |
|----------|----------|----------|-----------|
| Zusätzliche Zölle | ERGA OMNES | – | Russische Föderation, Weißrußland |
| Zusätzliche Zölle | Russische Föderation | 50% | – |
| Zusätzliche Zölle | Weißrußland | 50% | – |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – Öko-Erzeugnisse | ERGA OMNES | Wird in der Kennzeichnung, in Werbematerial oder Begleitunterlagen von Erzeugnissen auf die ökologische/biologische Produktion Bezug genommen, so muss bei der Einfuhr gemäß Artikel 45 Absatz 1 VO (EU) 2018/848 (Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr) der Anmelder eine Kontrollbescheinigung C644 vorlegen. Für nicht unter die VO (EU) 2018/848 fallende Erzeugnisse ist der Code Y929 anzugeben. Diese Bestimmungen gelten zusätzlich zu den Vorschriften über die Verwendung des Gemeinsamen Gesundheitsausweises (CHED) durch die zuständigen Behörden an Grenzkontrollstellen gemäß Artikel 56 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer i, der Verordnung (EU) 2017/625 und den Kontrollstellen gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2123 der Kommission und den Vorschriften für Entscheidungen über Sendungen gemäß Artikel 55 der Verordnung (EU) 2017/625. |

## Ähnliche KN-Codes zu 15162010

15162010 steht in Unterposition 151620 „pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen“. Auf derselben Ebene liegen 4 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [15162091](https://zollhub.de/code/15162091/) | in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger | – |
| [15162095](https://zollhub.de/code/15162095/) | Raps- und Rübsenöl, Leinöl, Sonnenblumenöl, Illipefett, Karitefett, Domorifett, Tulucunaöl oder Babassuöl, zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln | – |
| [15162096](https://zollhub.de/code/15162096/) | Erdnussöl, Baumwollsaatöl, Sojaöl oder Sonnenblumenöl; andere Öle mit einem Gehalt an freien Fettsäuren von weniger als 50 GHT und ausgenommen Palmkernöl, Illipefett, Kokosöl (Kopraöl), Raps- und Rübsenöl oder Kopaivaöl | – |
| [15162098](https://zollhub.de/code/15162098/) | andere |  |

## Häufige Fragen zu 15162010

### Wofür steht die Zolltarifnummer 15162010?

15162010 bezeichnet „hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs)“, eine Einreihung innerhalb der Position 1516 („Tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet“) im Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 15162010 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollunionszoll“ ist eine Maßnahme für Türkei hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 11 Maßnahmen für Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren, Algerien, APS - Allgemeine Regelung, Ceuta u. a. hinterlegt. Als „Zusätzliche Zölle“ sind 3 Maßnahmen für alle Länder (ERGA OMNES), Russische Föderation und Weißrußland hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Decision 0142/96, Regulation 2605/25 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 15162010 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren, Algerien, APS - Allgemeine Regelung, Ceuta u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 15162010?

Für 15162010 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Nachweise oder Dokumente sind für die Einfuhr von 15162010 relevant?

Je nach Maßnahme und Ursprung können für 15162010 Nachweise wie Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 - Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED (vorbehaltlich der Bedingung, dass im Feld 7 der Vermerk "no cumulation applied" angekreuzt ist) über den Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäische Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung und Erklärung auf der Rechnung - Erklärung auf der Rechnung EUR-MED (vorbehaltlich der Bedingung, dass in der Erklärung der Vermerk "no cumulation applied" enthalten ist) über den Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäische Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft erforderlich sein.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 15162010 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indonesien, Island, Liechtenstein, Norwegen u. a.

### In welcher Maßeinheit wird 15162010 angemeldet?

Für 15162010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 15162010 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

15162010 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 151620 („pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 15162010 erfasst speziell „hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs)“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 15162010?

Die Einreihung 15162010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
