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title: "in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg – KN-Code 20021011"
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> [Abschnitt IV](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 20](https://zollhub.de/code/20/) > [2002](https://zollhub.de/code/2002/) > [200210](https://zollhub.de/code/200210/) > 20021011

# KN-Code 20021011 – in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg

Gültig seit 01.01.2024

Die Zolltarifnummer 20021011 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2002 („Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 20** – Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder Anderen Pflanzenteilen
  - **Position 2002** – Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht
    - **Unterposition 200210** – Tomaten, ganz oder in Stücken
      - **KN-Code 20021011** – in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Tunesien | 0% | Decision 0238/98 |
| Algerien | 0% | Regulation 1460/05 |

## Ähnliche KN-Codes zu 20021011

20021011 steht in Unterposition 200210 „Tomaten, ganz oder in Stücken“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [20021019](https://zollhub.de/code/20021019/) | in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger | – |
| [20021090](https://zollhub.de/code/20021090/) | andere | – |

## Häufige Fragen zu 20021011

### Wofür steht die Zolltarifnummer 20021011?

20021011 bezeichnet „in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg“, eine Einreihung innerhalb der Position 2002 („Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 20021011 hinterlegt?

Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Tunesien hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Algerien hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 091011. Rechtsgrundlage: Decision 0238/98 und Regulation 1460/05.

### Aus welchen Ländern kann 20021011 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Tunesien und Algerien sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### In welcher Maßeinheit wird 20021011 angemeldet?

Für 20021011 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 20021011 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

20021011 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 200210 („Tomaten, ganz oder in Stücken“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 20021011 erfasst speziell „in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 20021011?

Die Einreihung 20021011 ist im TARIC seit dem 01.01.2024 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
