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title: "mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend – KN-Code 20094930"
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> [Abschnitt IV](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 20](https://zollhub.de/code/20/) > [2009](https://zollhub.de/code/2009/) > [200949](https://zollhub.de/code/200949/) > 20094930

# KN-Code 20094930 – mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend

Gültig seit 01.01.2002

Die Zolltarifnummer 20094930 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2009 („Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als KN-Code bündelt 20094930 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 20** – Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder Anderen Pflanzenteilen
  - **Position 2009** – Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
    - **Unterposition 200949** – anderer
      - **KN-Code 20094930** – mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend

## Zolltarifnummern

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [2009493010](https://zollhub.de/code/2009493010/) | in Pulverform |
| [2009493091](https://zollhub.de/code/2009493091/) | Ananassaft, nicht in Pulverform: - mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, - einem Wert von mehr als 30 EUR für 100 kg Eigengewicht, - mit Zusatz von Zucker zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Nahrungsmittel- oder Getränkeindustrie |
| [2009493099](https://zollhub.de/code/2009493099/) | anderer |

## Ähnliche KN-Codes zu 20094930

20094930 steht in Unterposition 200949 „anderer“. Auf derselben Ebene liegen 5 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [20094911](https://zollhub.de/code/20094911/) | mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht |
| [20094919](https://zollhub.de/code/20094919/) | anderer |
| [20094991](https://zollhub.de/code/20094991/) | mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT |
| [20094993](https://zollhub.de/code/20094993/) | mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger |
| [20094999](https://zollhub.de/code/20094999/) | keinen zugesetzten Zucker enthaltend |

## Häufige Fragen zu 20094930

### Wofür steht die Zolltarifnummer 20094930?

20094930 bezeichnet „mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend“, eine Einreihung innerhalb der Position 2009 („Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).

### Welche Untercodes umfasst 20094930?

20094930 umfasst 3 Untercodes, darunter „in Pulverform“, „Ananassaft, nicht in Pulverform: - mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, - einem Wert von mehr als 30 EUR für 100 kg Eigengewicht, - mit Zusatz von Zucker
zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Nahrungsmittel- oder Getränkeindustrie“ und „anderer“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 20094930?

Die Einreihung 20094930 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
