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title: "zugesetzten Zucker enthaltend – KN-Code 20095010"
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> [Abschnitt IV](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 20](https://zollhub.de/code/20/) > [2009](https://zollhub.de/code/2009/) > [200950](https://zollhub.de/code/200950/) > 20095010

# KN-Code 20095010 – zugesetzten Zucker enthaltend

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 20095010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2009 („Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 16%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 20** – Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder Anderen Pflanzenteilen
  - **Position 2009** – Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
    - **Unterposition 200950** – Tomatensaft
      - **KN-Code 20095010** – zugesetzten Zucker enthaltend

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 16% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| APS - Allgemeine Regelung | 12,5% | Regulation 0978/12 |

## Ähnliche KN-Codes zu 20095010

20095010 steht in Unterposition 200950 „Tomatensaft“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [20095090](https://zollhub.de/code/20095090/) | anderer | 16,8% |

## Häufige Fragen zu 20095010

### Wofür steht die Zolltarifnummer 20095010?

20095010 bezeichnet „zugesetzten Zucker enthaltend“, eine Einreihung innerhalb der Position 2009 („Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 20095010 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für APS - Allgemeine Regelung hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99 und Regulation 0978/12.

### Aus welchen Ländern kann 20095010 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### In welcher Maßeinheit wird 20095010 angemeldet?

Für 20095010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 20095010 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

20095010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 200950 („Tomatensaft“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 20095010 erfasst speziell „zugesetzten Zucker enthaltend“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 20095010?

Die Einreihung 20095010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
