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title: "Auszüge, Essenzen und Konzentrate – KN-Code 21012020"
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> [Abschnitt IV](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 21](https://zollhub.de/code/21/) > [2101](https://zollhub.de/code/2101/) > [210120](https://zollhub.de/code/210120/) > 21012020

# KN-Code 21012020 – Auszüge, Essenzen und Konzentrate

Gültig seit 01.01.1995

Die Zolltarifnummer 21012020 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2101 („Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 21** – Verschiedene Lebensmittelzubereitungen
  - **Position 2101** – Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus
    - **Unterposition 210120** – Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder Mate
      - **KN-Code 21012020** – Auszüge, Essenzen und Konzentrate

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 6% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Ägypten | 0% | Decision 0240/10 |
| Algerien | 0% | Decision 0690/05 |
| APS - Allgemeine Regelung | 0% | Regulation 0978/12 |
| Chile | 0% | Decision 3016/24 |
| Ecuador | 0% | Decision 2369/16 |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0% | Accession act 0001/95 |
| | ↳ Y021 – Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% | Regulation 0978/12 |
| Israel | 0% | Decision 0855/09 |
| | ↳ Y864 – Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. | |
| Japan | 0% | Decision 1907/18 |
| Kolumbien | 0% | Decision 0735/12 |
| Libanon | 0% | Decision 0356/06 |
| Liechtenstein | 0% | Decision 0045/05 |
| Mexiko | 0% | Decision 0415/00 |
| Neuseeland | 0% | Decision 0244/24 |
| Peru | 0% | Decision 0735/12 |
| Schweiz | 0% | Decision 0045/05 |
| Singapur | 0% | Decision 1875/19 |
| Südafrika | 0% | Decision 1623/16 |
| Syrien | 0% | Regulation 2216/78 |
| Tunesien | 0% | Decision 0238/98 |
| Ukraine | 0% | Decision 0295/14 |
| Vietnam | 0% | Decision 0753/20 |
| Zentralamerika | 0% | Decision 0734/12 |

### Zollunion

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Türkei | 0% | Decision 0142/96 |

## Ähnliche KN-Codes zu 21012020

21012020 steht in Unterposition 210120 „Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder Mate“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [21012092](https://zollhub.de/code/21012092/) | auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Tee oder Mate |
| [21012098](https://zollhub.de/code/21012098/) | andere |

## Häufige Fragen zu 21012020

### Wofür steht die Zolltarifnummer 21012020?

21012020 bezeichnet „Auszüge, Essenzen und Konzentrate“, eine Einreihung innerhalb der Position 2101 („Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 21012020 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollunionszoll“ ist eine Maßnahme für Türkei hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 23 Maßnahmen für Ägypten, Algerien, APS - Allgemeine Regelung, Chile u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Decision 0142/96, Decision 0240/10 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 21012020 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Ägypten, Algerien, APS - Allgemeine Regelung, Chile u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Welche Nachweise oder Dokumente sind für die Einfuhr von 21012020 relevant?

Je nach Maßnahme und Ursprung können für 21012020 Nachweise wie Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung und Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. erforderlich sein.

### In welcher Maßeinheit wird 21012020 angemeldet?

Für 21012020 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 21012020?

Die Einreihung 21012020 ist im TARIC seit dem 01.01.1995 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
