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title: "geröstete Zichorien – KN-Code 21013011"
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> [Abschnitt IV](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 21](https://zollhub.de/code/21/) > [2101](https://zollhub.de/code/2101/) > [210130](https://zollhub.de/code/210130/) > 21013011

# KN-Code 21013011 – geröstete Zichorien

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 21013011 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2101 („Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 11,5%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 21** – Verschiedene Lebensmittelzubereitungen
  - **Position 2101** – Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus
    - **Unterposition 210130** – geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus
      - **KN-Code 21013011** – geröstete Zichorien

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 11,5% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Algerien | 0% | Decision 0690/05 |
| APS - Allgemeine Regelung | 8% | Regulation 0978/12 |
| Ceuta | 0% | Accession act 0001/85 |
| Chile | 0% | Decision 3016/24 |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0% | Accession act 0001/95 |
| | ↳ Y021 – Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% | Regulation 0978/12 |
| Libanon | 0% | Decision 0356/06 |
| Melilla | 0% | Accession act 0001/85 |
| Singapur | 0% | Decision 1875/19 |
| Südafrika | 8% | Decision 1623/16 |
| Syrien | 0% | Regulation 2216/78 |
| Tunesien | 0% | Decision 0238/98 |
| Vietnam | 0% | Decision 0753/20 |
| Zentralamerika | 0% | Decision 0734/12 |

### Zollunion

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Türkei | 0% | Decision 0142/96 |

## Ähnliche KN-Codes zu 21013011

21013011 steht in Unterposition 210130 „geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [21013019](https://zollhub.de/code/21013019/) | andere | 5,1% + 12,70 EUR pro Dezitonne (100 kg) |
| [21013091](https://zollhub.de/code/21013091/) | aus gerösteten Zichorien | 14,1% |
| [21013099](https://zollhub.de/code/21013099/) | andere | 10,8% + 22,70 EUR pro Dezitonne (100 kg) |

## Häufige Fragen zu 21013011

### Wofür steht die Zolltarifnummer 21013011?

21013011 bezeichnet „geröstete Zichorien“, eine Einreihung innerhalb der Position 2101 („Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 21013011 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollunionszoll“ ist eine Maßnahme für Türkei hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 14 Maßnahmen für Algerien, APS - Allgemeine Regelung, Ceuta, Chile u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Decision 0142/96, Decision 0690/05 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 21013011 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Algerien, APS - Allgemeine Regelung, Ceuta, Chile u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Welche Nachweise oder Dokumente sind für die Einfuhr von 21013011 relevant?

Je nach Maßnahme und Ursprung können für 21013011 Nachweise wie Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung erforderlich sein.

### In welcher Maßeinheit wird 21013011 angemeldet?

Für 21013011 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 21013011 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

21013011 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 210130 („geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 21013011 erfasst speziell „geröstete Zichorien“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 21013011?

Die Einreihung 21013011 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
